Eine der häufigsten Fragen von Eltern nach einer Trennung mit Kind ist jene, wie ein “übliches” Umgangsrecht aussehen könnte bzw. wieviel Umgang gut für das Kind sei.
Grundsätzlich ist hier zunächst wichtig zu wissen, dass der Gesetzgeber selbst keinerlei Vorgaben macht. Es existieren weder Empfehlungen zum Umgangsumfang im Gesetzestext noch Einschränkungen bezüglich der Gestaltung.
Der Umgangsumfang muss sich lediglich orientieren an dem Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Eltern und dem Wohl des Kindes – er darf dem Kind also nicht schaden.
Somit kann man die rechtliche Situation zusammenfassen mit: Es muss Umgang mit beiden Eltern stattfinden, sofern keine erheblichen, das Kind unmittelbar gefährdenden Gründe dagegen sprechen – Einschränkungen für den Umfang existieren rechtlich nicht.
Möglich wäre theoretisch also jede denkbare Ausgestaltung – und außergerichtlich ist das auch tatsächlich so. Einvernehmlich können die betroffenen Eltern jede beliebige Umgangsregelung treffen.
Häufig entstehen beim Versuch eine solche Regelung eigenständig zu treffen allerdings Probleme, die so weit eskalieren können, dass am Ende ein Gericht entscheiden muss. Meist unnötig und mit vermeidbaren Kosten und Belastungen für beide Elternteile verbunden.
Wenn Eltern nach einer Trennung den Umgang außergerichtlich gemeinsam regeln wollen, beginnt oft alles mit der Frage
Wieviel Umgang ist gut für das Kind?
Im Grunde eine sehr befremdliche Frage, wenn man bedenkt, was sie bedeutet: Wie viel Kontakt mit dem eigenen Vater/der eigenen Mutter hält das Kind aus, bevor es dadurch Schaden nimmt? Häufig wird geäußert, die Sorge beziehe sich weniger darauf, wo und bei wem das Kind sei als auf das “nicht im gewohnten zu Hause sein”. Man befürchtet also, das Kind nehme schaden, wenn es zu lange von zu Hause fort ist.
Nicht selten besuchen die betroffenen Kinder jedoch täglich für mehrere Stunden eine Kinderkrippe oder den Kindergarten und verbringen ganze Wochenenden bei den Großeltern. In vielen Gerichtsbeschlüssen zum Kindesumgang finden sich diese und ähnliche Widersprüche. Das Kind besucht Ferienfreizeiten wochenweise, übernachtet regelmäßig bei Oma und Opa oder ist ganztags fremdbetreut, aber der andere Elternteil soll es nicht länger als wenige Stunden wöchentlich sehen, das wäre zu viel “weg” für das Kind.
Oft zeigt sich hier zuerst und am deutlichsten, dass die Trennung zwischen Eltern- und Paarebene noch nicht funktioniert.
Wenn eine erste Umgangsregelung getroffen werden soll, ist die Trennung häufig noch sehr frisch und mit sachlichem Blick zeigt sich rasch, dass der betreuende Elternteil unbewusst seine aktuelle Haltung dem zweiten Elternteil gegenüber auf das Kind überträgt. Es geht dann gar nicht so sehr darum, wie viel Mama/Papa das Kind “ertragen” kann, sondern darum, wieviel Mama/Papa der andere Elternteil ertragen kann.
Das darf aber nicht ausschlaggebend sein.
Umgangsrecht gewähren/zulassen/aussetzen
Ein äußerst weit verbreiteter Irrtum in Bezug auf das Umgangsrecht des Kindes ist die Annahme, derjenige Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt bzw. direkt nach der Trennung gemeldet ist, habe die Entscheidungsgewalt über den Umgangsumfang oder die Ausgestaltung. Das ist schlicht falsch.
Nicht umsonst heißt es außergerichtliche Einigung der Eltern bzw. Umgangsregelung im Einvernehmen. Nicht selten entwickelt sich durch diese Haltung der erste Elternkonflikt – einer will Umgang, der andere entscheidet darüber, wieviel er haben darf. Frisch nach der Trennung sind Konflikte und Meinungsverschiedenheiten ohnehin schnell entstanden und oft genug endet es damit, dass der betreuende Elternteil die Herausgabe des Kindes oder das Einräumen von Umgangszeiten praktisch als Sanktion gegen den anderen Elternteil verweigert.
Das Kind wird zum Erziehungsmittel gegenüber dem Ex-Partner.
Das Recht des Kindes, mit beiden Eltern Beziehungspflege zu betreiben, gerät dabei vollkommen aus den Augen. Es geht nicht mehr um das Kind und seine Interessen. Es wird zum Druckmittel und allzu oft erinnern die Verhältnisse fast an eine Geiselnahme:
“Du kriegst das Kind nur, wenn du xy tust!”
Im Sinne des Kindes ist das nicht. Im Gegenteil. Für Kinder ist nicht nur der Kontakt als solches wichtig, sondern auch die Zuverlässigkeit, die Regelmäßigkeit dieser Kontakte. Das meint nicht, dass ein zweijähriges Kind Schaden nimmt, wenn es abwechselnd Dienstags oder Mittwochs jeweils beim anderen Elternteil ist, aber wenn es einmal wöchentlich, dann nur monatlich, dann wieder alle drei Tage und letztlich einmal im halben Jahr Kontakt zum anderen Elternteil hat, widerspricht das den Grundsätzen der Kontinuität, zu denen auch der zuverlässige Kontakt mit dem anderen Elternteil gehört.
Das Kind kann dann einfach nicht einschätzen, dass und ob der andere Elternteil wiederkommt. Für ein ohnehin von einem Trennungstrauma belastetes Kind ein Supergau, der die Verlassensängste immer und immer wieder schürt.
Bindungstoleranz und Beziehungsqualität
Häufig wird nach Trennungen und in Fragen des Umgangs das Thema, wer das Kind vor der Trennung überwiegend betreut hat, vollkommen überstrapaziert. Immerhin zeigen Kinder in intakten, nicht von Trennung betroffenen Familien keine Bindungsstörungen zu denjenigen Elternteilen, die es nicht überwiegend betreuen, selbst wenn ein Elternteil z.B. beruflich viel reist oder auf Montagen fährt – weshalb also sollte sich das mit Trennung plötzlich ändern?
Tatsächlich spiegelt sich hier der Kern der sog. Bindungstoleranz. In einer intakten Familie hält der anwesende Elternteil den abwesenden Elternteil im Bewusstsein der Kinder wohlwollend präsent, arrangiert vielleicht regelmäßige Telefonate, malt gemeinsam mit den Kindern Bilder oder bastelt kleine Geschenke für den Abwesenden. Kurzum: der anwesende Elternteil fördert aktiv die Bindung zum abwesenden Elternteil. Trotz physischer Abwesenheit wird die Beziehung und Bindung so weiterhin gepflegt und eine Entfremdung tritt nicht ein.
Nach einer Trennung aber wollen viele vom ehemaligen Partner/von der ehemaligen Partnerin am Liebsten erst einmal gar nichts mehr wissen, geschweigedenn über sie/ihn sprechen, schon gar nicht mit dem Kind.
Der abwesende Elternteil verschwindet förmlich aus der Welt des Kindes. Nicht nur ist er physisch nicht mehr anwesend, es ist für das Kind auch oft so, als sei er plötzlich gar nicht mehr existent, womöglich als wäre er nie da gewesen. Alle Bilder werden abgehängt, auf denen der abwesende Elternteil zu sehen ist. Seine/ihre Sachen sind fort. Man spricht plötzlich auch nicht mehr über den abwesenden Elternteil und malt keine Bilder mehr für ihn zusammen. Das Kind begreift die Situation “Trennung” noch nicht und kann das alles nicht einordnen.
Es nimmt nur wahr: Hier verschwindet grade eine/r!
Die große Angst, dass Mama/Papa verschwindet
Kinder wissen zwar nichts von Entwicklungspsychologie, Bindungstheorie und frühkindlicher Prägung, aber sie wissen instinktiv, dass sie ihre engsten Bezugspersonen – die Eltern – brauchen. Und wenn einer der beiden sich plötzlich in Luft aufzulösen scheint, dann ist das ein unendlich beängstigendes Szenario.
Nicht nur rüttelt es erheblich am Urvertrauen des Kindes – denn Kinder gehen zunächst einmal kategorisch davon aus, dass Mama/Papa sie gar nicht verlassen kann: Physikalisch unmöglich durch emotionale Gravitation. Diese Variante existiert im kindlichen Universum einfach nicht – darüber hinaus ist eine Trennung für Kinder im Alter des magischen Denkens ganz besonders problematisch, weil sie nich imstande sind, die Zusammenhänge zu erfassen, ohne eine Verbindung zu sich selbst zu sehen. Sie beziehen das Geschehen automatisch bzw. sehr schnell auf sich selbst. So entsteht dann auch die symptomatische Frage, was das Kind falsch gemacht habe, weswegen Mama/Papa weg gegangen sei.
Kinder begreifen das Konstrukt Trennungsfamilie nicht und müssen es erst erlernen. Erklärungen helfen da nur bedingt. Die Angst, dass einer der Eltern sie verlässt, muss erst durch die Erfahrung kompensiert werden, dass beide Eltern nach wie vor da sind, verfügbar, ansprechbar und mit dem Kind in Liebe verbunden.
Umso schlechter das Elternverhältnis, umso mehr Umgang
Das führt zu einer Erkenntnis, die viele Jahre lang praktisch spiegelverkehrt von deutschen Familiengerichten umgesetzt wurde:
Umso schlechter das Verhältnis der Eltern untereinander, umso wahrscheinlicher ist es, dass der jeweils anwesende Elternteil nicht in der Lage ist, den abwesenden Elternteil in wohlwollender Präsenz für das Kind zu halten und somit die Bindung zum abwesenden Elternteil aktiv zu unterstützen. Und umso mehr Umgang muss das Kind demnach zwingend selbst mit dem anderen Elternteil haben, um diese Bindungsarbeit kompensieren zu können.
Auch heute noch entscheiden manche Gerichte nach der Überzeugung, wenn ein Elternkonflikt vorliege, übertrage sich dieser mit zunehmendem Umgang auch zunehmend auf das Kind, weil die Eltern sich durch die Übergaben häufiger begegnen. Allerdings ist dieses Problem mühelos durch Abholungen und Abgaben bei Kindergarten oder Schule lösbar oder dritte Bezugspersonen wie zum Beispiel die Großeltern können solche Begegnungen übernehmen, um Konflikte vom Kind fern zu halten.
Auch die Befürchtung, der Konflikt werde stärker auf das Kind übertragen, weil die Eltern sich bei mehr Umgang umso mehr auseinandersetzen müssten ist nur bedingt gerechtfertigt. Mit dem heute üblichen gemeinsamen Sorgerecht können beide Elternteile unabhängig voneinander in regelmäßigem Kontakt mit Kindergarten, Schule, Kinderarzt und Vereinen, in denen das Kind aktiv ist, weitgehend ohne zusätzlichen direkten Kontakt miteinander alle wesentlichen Informationen für den Alltag mit Kind in Erfahrung bringen.
Tatsächlich braucht das Kind umso mehr eigene Erfahrung und Begegnung mit dem abwesenden Elternteil, umso weniger der anwesende Elternteil den Expartner/die Expartnerin in seiner/ihrer Eltern-Kind-Bindung unterstützen kann.
Übliches, Mögliches und Sinnvolles
Möglich ist also jede denkbare Umgangsregelung, auf die sich Eltern nach Trennung mit Kind einigen können und wollen. Sinnvoll ist so viel Kontakt wie möglich mit beiden Eltern, um dem Kind durch das Trennungstrauma und über evtl. Bindungsunsicherheiten hinweg zu helfen.
Häufig sperren sich vorwiegend die Elternteile, bei denen das Kind nach der Trennung gemeldet ist und überwiegend lebt gegen umfangreiche Umgangsregelungen mit dem Argument, das Kind müsse zur Ruhe kommen. Ebenso häufig wird die Befürchtung angebracht, durch zu häufige und umfangreiche Umgänge mit dem anderen Elternteil werde das Kind irritiert, es solle sich an die neue Lebenssituation gewöhnen.
Was bedeutet das nun? Das Kind soll sich daran gewöhnen, dass der andere Elternteil “weg” ist? Aus welcher Notwendigkeit heraus? Welche Form der Unruhe entsteht für das Kind durch umfangreichen Kontakt zu beiden Eltern? Für das Kind ist der andere Elternteil nicht weg – nur für den ehemaligen Partner. Auch hier liegt eine Vermischung von Eltern- und Paarebene mit den Interessen des Kindes nahe.
Üblich ist insbesondere bei Umgangsregelungen, die durch Familiengerichte getroffen werden derzeit ein vierzehntägiges Umgangsrecht von Freitag bis Sonntag und ein zusätzlicher Umgangstag ggf. mit weiterer Übernachtung wöchentlich oder im entgegengesetzten zweiwöchentlichen Rythmus. Feiertage und die Schulferien des jeweiligen Bundeslandes werden hälftig unter den Eltern aufgeteilt. Das Kind hierbei von Krippe/Kindergarten/Schule abzuholen und auch dort am folgenden Morgen wieder hin zu bringen wird immer häufiger beschlossen. Übernachtungsumgänge gehören nach allgemeiner Auffassung zum Umgangsrecht des Kindes unabhängig von dessen Alter dazu, sofern keine triftigen, das Wohl des Kindes berührende Gründe dagegen sprechen.
Ein in Deutschland noch recht junges Thema nach Vorbild anderer Länder ist das sogenannte Wechselmodell, also die nahezu hälftige Betreuung des Kindes auch nach Trennung und Scheidung. Dies allerdings ist ein Thema, wem wir einen eigenen Artikel gewidmet haben.
[…] Umgang – wann, wie oft und wie lange? […]
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Hallo,
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Sie schreiben “(…) Das Kind soll sich daran gewöhnen, dass der andere Elternteil “weg” ist? Aus welcher Notwendigkeit heraus? Welche Form der Unruhe entsteht für das Kind durch umfangreichen Kontakt zu beiden Eltern? Für das Kind ist der andere Elternteil nicht weg – nur für den ehemaligen Partner. Auch hier liegt eine Vermischung von Eltern- und Paarebene mit den Interessen des Kindes nahe.”
Das ist ja nicht ganz richtig. Ein häufiger Ortswechsel, sei es zu den Großeltern, Freunden oder zum Elternteil bringen sicherlich Unruhe! Viele Kinder fühlen sich durch ständig wechselnde Bezugs Personen sehr wohl beunruhigt. Dies betrifft vor allem kleine Kinder.
Guten Tag Cordula,
dazu gibt es tatsächlich keine belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Alle Ableitungen dazu und auch alle üblichen Aussagen dazu, dass Kinder durch ein sehr bewegliches Familienleben belastet wären stammen aus der Perspektive Erwachsener. Es ist also in aller Regel die Belastung und Unruhe, die den Erwachsenen entsteht, wenn darüber gesprochen wird. Durch Hin- und Herbringen der Kinder oder Kontakte zu unlieben Verwandten oder eben dem Ex-Partner. Häufig krankt es einfach daran, dass die Perspektive der Kinder gar nicht erst eingenommen wird. Vielmehr versetzen sich Erwachsene (pseudo) an deren Stelle inklusive der negativen Gefühle, die sie zum Beispiel dem Expartner gegenüber hegen und projezieren den so erlebten Stress dann auf das Kind.
Ein reiches soziales Umfeld für ein Kind ist auch mit Nichten dasselbe wie wechselnde Bezugspersonen. Von wechselnden Bezugspersonen spricht man dann, wenn Kinder zum Beispiel ihre Eltern verlieren, in Obhut genommen werden müssen oder dergleichen. Wissenschaftlich solide Belege dafür, dass ein Kind ein möglichst überschaubares Netz an Bezugspersonen haben sollte, weil sonst Belastung entsteht gibt es tatsächlich nicht.
Hallo mal hier in die Runde,
mein Problem ist folgendes: mein Ex_Partnerin erscheint in regelmäßigen Abstand bei Veranstaltungen und zieht das Kind auf ihre Seit ob wohl es mein Wochenende ist, Ich selbst gehe nur nach Absprache (das war erst ein mal ) zu Veranstaltungen, ansonsten möchte ich das die Kinder die Zeit mit ihr genießen können.
Kann /darf man sich da wehren??? Wenn ja wie?????
Sie ist überzeugt das sie überall mit hin dar,f so lange es sich im öffentlichen -Raum befindet.
Guten Tag,
zunächst einmal darf sich natürlich jeder Mensch frei bewegen, unabhängig davon ob andere (bekannte) Personen dort ebenfalls zugegen sind oder nicht. Allerdings ist die Frage ihrerseits ja eher die, ob hier unnötig ein Konflikt geschürt wird, der letztlich das Kind in der fraglichen Zeit eher belastet, als dass es sich daran freuen kann, dass beide Elternteile anwesend sind.
Hier wäre ein moderiertes Gespräch z.B. bei Ihrer örtlichen Erziehungsberatung ein Ansatz. Auch Caritas, Kinderschutzbund oder freie Fachkräfte bieten eine solche Vermittlung an. Wichtig wäre, hier festzustellen, was konkret im Sinne des Kinder ist, weniger wer welche Rechte hat und wo diese sich erschöpfen.
Hallo,
ich fühle mich eben recht hilflos und suche im Internet Rat.
Ich habe einen Sohn (4 Jahre) und es besteht das gemeinsame Sorgerecht. Für 2015 musste ich mir die Umgänge vor Gericht erkämpfen. Das Familiengericht fügte hinzu, dass beide Elternteile sich für 2016 selbst einigen sollen.
Da ich Schichtarbeiter bin, habe ich der Kindesmutter meinen Schichtplan 2016 im November 2015 zugeschickt. Eine Klärung mit Anwälten erfolgte bis Februar diesen Jahres.
Nun tritt der Fall ein, dass mir der Umgang massiv gekürzt werden soll.
Ich muss dazu sagen, dass ich Anzeige bei der Polizei erstattet habe, da die Kindesmutter Onlinebestellungen auf meinen Sohn gemacht und nicht bezahlt hat. Mein 4 jähriger Sohn hat somit bereits Post vom Inkassobüros.
Nun trägt die Mutter den Krieg auf dem Rücken des Kleinen aus. Mir wird der Umgang verwehrt, es wird auf den Jungen eingeredet “Der Papa ist böse!” und es werden Kinderärzte aufgesucht, um eine Diagnose zu erwirken, dass der väterliche Umgang nicht dem Kindeswohl entspricht.
Ein gemeinsamer Arzttermin wurde heute abgesagt, weil ich mit anwesend war.
Ich hätte seit gestern Umgang mit meinem Sohn gehabt….ich könnte nur noch heulen…
Ist das noch Recht? Muss das dem Jungen angetan werden? Was kann ich tun? Das Jugendamt ist informiert und macht sich lediglich Aktennotizen.
Bin hilflos….
Guten Tag,
das Jugendamt ist letztlich nur beratende Instanz und nicht weisungsbefugt – es kann also kaum etwas tun. Einzuschreiten wäre im Falle einer Umgangsverweigerung o.ä. Aufgabe eines Familiengerichtes. Hier kann grade auch durch Eilmaßnahmen eine langwirige Kontaktunterbrechung bis zu einem Hauptsachverfahren vermieden werden. Ihr Anwalt ist hierzu der beste Ansprechpartner.
Wichtig ist, wenn Kontakt entgegen einer stehenden Vereinbarung oder eines bestehenden Beschlusses verhindert wird, schnell zu handeln. Grade wenn vermittelnde Instanzen wie z.B. das Jugendamt informiert sind und keine Handhabe sehen. Dann kann und muss ein Familiengericht um Hilfe angerufen werden.
Hallo, ich bin vom Kindsvater schon seit über 4 Jahren getrennt. Das er Umgang mit seinem Kind (5J) hat musste ich hart erkämpfen. Immer wieder hat der Vater die Zeiten mehr und mehr eingekürzt, sodass wir von anfänglich 3 mal die Woche (immer 1 bis 2 stunden) nun bei alle 2 Wochen das Wochenende angekommen sind. Nun will er aufgrund eines neuen Jobs den Umgang weiter kürzen auf einmal im Monat ein Wochenende und einmal im Monat eine Nacht ohne sicheren regelmässigen Rhythmus… das Kind leidet jetzt schon sehr unter dem wenigen Kontakt zum Vater. Denn selbst wenn sie bei ihm ist, ist er manchmal einen Tag nicht da und das Kind wird bei der neuen Partnerin geparkt… Wie soll ich damit umgehen, das er den Umgang nun noch weiter runter fahren will. Mein Kind leidet sehr und fragt meist schon nach einer Woche, wann Papa wieder kommt aber den interessiert das gar nicht… Das Jugendamt macht auch nichts, weil es so wörtlich “schlimmere Fälle gibt”…
Ein Rat wäre toll. Danke eine frustrierte Mutter
Hallo Susi,
viel “tun” im engeren Sinne lässt sich leider nicht, wenn ein Umgangselternteil den Umgang nicht oder kaum noch mit der gebotenen Ernsthaftigkeit verfolgt. Hier können Sie selbst nicht viel mehr tun, als gemeinsame Beratungen vorzuschlagen (zum Beispiel bei der Erziehungsberatung oder Caritas) oder, wenn das nicht fruchtet, das Kind an dieser Stelle so weit wie möglich zu entlasten. Dabei ist es wichtig, die eigene Enttäuschung über das Verhalten des anderen Elternteils nicht zu deutlich werden zu lassen um das Kind nicht in der Verluststimmung gefangen zu nehmen, wenn es auch noch die Enttäuschung des Erwachsenen zusätzlich übernimmt. Versuchen Sie, so schade es ist, abzulenken. Nutzen Sie die gemeinsame Zeit, vielleicht ist so Zeit da für ein zusätzliches Hobby des Kindes? Versuchen Sie, es nicht in der “Tja, und was machst du nun?”-Situation zu belassen, sondern aktiv heraus zu holen. Im Grunde bringen Sie jetzt Ihrem Kind am lebenden Beispiel bei, wie man mit Zurückweisung und Enttäuschung in einer Art umgehen kann, die das eigene Leben nicht beschattet sondern mit Blick nach vorne Möglichkeiten und leere Räume für neue Ideen und Entwicklungen schafft.
Hallo,
was meint “entgegengesetzter zweiwöchentlicher Rythmus”?
Danke!
Hallo,
das bedeutet zum Beispiel, dass an den Wochenenden der geraden Wochen und an zwei Tagen innerhalb der ungeraden Wochen Umgang stattfindet, jeweils vierzehntägig. So findet wöchentlich Umgang statt, an den Wochenenden und unter der Woche im Wechsel.
Hallo!
Ich hätte auch eine Frage und hoffe, dass mir jemand weiter helfen kann. Mein Exmann und ich sind nun schon seit über fünfeinhalb Jahren getrennt. Er hat die Kinder alle 2 Wochen von freitags bis sonntags und auch mittwochs. Diese Regelung klappt gut und dadurch, dass wir sie gemeinsam “beschlossen” haben, gibt es auch keinen Ärger oder Streit. Nun ist es so, dass die Kinder zunehmend ungern zu ihrem Papa möchten. Sie sind schrecklich am Weinen, wenn sie abgeholt werden. Mit meinem Exmann könnte ich aber nicht nach einer Lösung suchen, denn er meint, ich will ihm was Böses. Dabei geht es mir ausschließlich um die Kinder. Nun sind Ferien und mein Exmann hat darauf bestanden, die Kinder 2 Wochen am Stück zu bekommen. Um keinen Ärger zu haben, stimme ich dann zu. In der ersten Woche möchte er mit den Kindern seine Familie besuchen. Und in der zweiten Woche mit ihnen in den Urlaub fahren. Meine Kinder möchten nicht mit. Es war schon tagelang vorher großes Geweine – vor allem abends. Und am Tag der Abreise klammerte sich der Kleine (5 Jahre alt) fest an mich und schrie herzzerreißend nach Mama. Er hat sich mehrmals selbst wieder abgeschnallt und ist aus dem Auto gestürmt, weil er absolut nicht mitwollte. Die Große (7Jahre) saß zitttern vor lauter Weinen im Auto. Der Kleine ist sogar während der Fahrt ausgestiegen und wieder abgehauen. Wir mussten die Kindersicherung reinmachen, damit mein Exmann fahren kann. Das ist doch schrecklich! Ich kann doch meine Kinder nicht zwingen, da mitzufahren! Was kann ich da machen? Ich bin völlig verzweifelt!
Kann mir jemand einen Rat geben?
Hallo Nicole,
wenn Kinder grundsätzlich ablehnend auf die Begegnungen mit dem anderen Elternteil zu reagieren beginnen – und zudem derart heftig, dass man sich gewiss auch schon fragen kann, ob es den Kindern mit dem Ganzen noch gut geht – dann empfiehlt es sich praktisch immer, nach Hilfe von Außen zu suchen. Zum einen ist es für die Beteiligten meist schwierig bis unmöglich aus der Situation heraus selbst sachlich zu beurteilen, wie dringlich etwas verändert oder generell gehandelt werden muss und zum anderen sind solche Reaktionen der Kinder ein klassischer Auslöser für massive Elternkonflikte. Damit den Kindern sinnvoll geholfen werden kann, bräuchte es einen neutralen Dritten, der eine reelle Chance hat, herauszufinden, was los ist. Das könnte zum Beispiel ein Mitarbeiter des Jugendamtes bzw. der Erziehungsberatung sein, wenn die Kinder Angaben dazu machen, warum sie denn nicht zum Papa möchte, so dass die Erwachsenen die Problematik moderiert besprechen können. Der wichtigste und erste Schritt ist es in jedem Fall, herauszufinden, warum die Kinder sich mehr und mehr sträuben.
Hallo,
es ist schon Wahnsinn wie viel man sich einfallen lässt um vielen Vätern gerecht zu werden. Ich schreibe mit Absicht vielen Vätern, nicht Allen. Wenn sich Kinder weigern mit dem getrennt lebenden Elternteil nach mehreren Versuchen wieder mit zu gehen, hat das eine Ursache. Aber wem wird hier immer wieder der schwarze Peter zu geschoben. Denn Müttern und den Kindern. Man sollte doch auch mal den Müttern zu hören, es gibt viele Väter an denen echte Schauspieler verloren gegangen sind . Selbst während der Ehejahre, wenig Interesse am Familienleben und an den Kinder aber nach der Trennung die große Liebe zu den Kindern. Schon mal überlegt für wem die Show gedacht ist. Aber es geht immer auf die Kosten der Kinder.
Hallo,
Ich bin von meinemMann 2 Jahre getrennt und wohne mit den Kindern ebenfalls 2 Jahre bereits alleine (15 /3)
Mein bald Ex Mann ist Depressiv, Suizidgefährdet und in Psychischer Behandlung.
Er hat mir ständig gedroht mir die Kinder wegzunehmen, oder dafür zu sorgen das sie ins Heim kommen,
ihn würde hier auch nichts mehr halten ausser eben sein leiblicher Sohn (3).
Ich war bereits 3x vor Gericht. 1 x habe ich ein Gewaltschutzantrag durchgeboxt füt ein halbes Jahr durfte es sich mir und den Kindern nicht nähren.
2x ging es um den Umgang. Ich wollte das die Umgänge unter Aufsicht sind /beglkeitet werden. Das wurde mir nur für 10 Umgänge gerichtich zugesagt man hätte schließlich nciht die Kapazitäten es auf Dauer so einzurichten.
Nun hat er Umgang 1x die Woche für 3 Stunden.
Er kommt immer zu spät und es ist ihm egal, er wickelt das Kind nicht in den 3 Stunden weil es von seiner Zeit abgeht, er bringt den kleinen ständig zu spät wieder. Bezahlt kein Unterhalt und sieht es auch nicht ein.Hier trägt er vieles über die Paarebene aus und weiß wie er mich auf die Palme bringt. Von Beleidigungen, Stalking, Anrufe, Sms, Emails… langsam bin ich echt am Ende psychisch.
Vom Gericht her sollen wir bei der Caritas Erziehungsstelle Elterngespräche führen.
Diese wurden immer regelmässig wahrgenommen aber es ging zunehmend weniger ums Kind
sondern das Ganze wurde als Ehetherapie von ihm genutzt.
Mal läuft es eine zeitlang gut so das wenn es regnet ich den Umgang bei mir in der Wohnung zugelassen habe.
Aber aus einem gereichten Finger wurde schnell die ganze Hand. Er wollte nicht gehen, blieb den ganzen Tag,
bewegte sich frei in meiner Wohnung , machte sich ein Kaffee zwischendurch oder ging an meinen pc und laß meine Mails.
Der Umgang hier zeigte mir das er zunehmend mehr auf Medienunterhaltung auswich und sich vorm TV mit dem Kleinen hockte oder ihn mit Apps beschäftigte am Handy, was ich thematisiert habe. Es floß böses Blut.
Bis jetzt war ich immer der Meinung das unser auseinandergehen nicht auf den Rücken des Kindes ausgetragen werden darf.
Immer wenn mein Sohn nach Papa fragte haben wir ihn angerufen und gefragt ob er auch wärend der Woche mZeit hat und rüberkommen möchte um auf den Spielplatz spielen zu gehen. Aber wie gesagt, der Kindesvater trägt alles auf der Paarebene schnell aus und will sich Geld leihen, mein Auto leihen oder oder oder. Wenn ich nein sage folgen Ausraster und Beleidigungen.
Wenn der Kindesvater weiß das ich in der Umgangszeit verabredet bin kommt er entweder extra zu späöt
oder sagt den Umgang 30 minuten vorher ganz ab.
In den 2 jahren habe ich ein einziges mal den Umgang absagen müßen von meiner Seite aus und es folgten Drohungen mich anzuzeigen, ans Jugendamt zu schreiben das ich ihm den Umgang mit seinem Sohn verweigere usw..
Der Kleine ist ein Frühchen, er will nicht alleine in seinem Zimmer schlafen, er schläft noch bei mir mit im Bett. Lässt sich auch nicht von einer anderen Person ins Bett bringen. Er pochert drauf das der Kleine bei ihm übernachten soll.
Und wenn es um die Frage ging wie er sich das vorstellt, ich solle ihn dran gewöhnen, auf die erneute Frage
wie er sich das wieder vorstellt kam das er dann eine zeitlang bei mir mit übernachten könnte damit sich der kleine an ihn Nachts gewöhnt.
Und das will ich partou nicht!
Welche Rechte habe ich überhaupt als Mutter???
Caritas versucht nur Kompromisse zu finden. Das Jugendamt hällt sich immer ganz raus. Und ich war wegen Umgang 2x vor Gericht und wir wurden zur Caritas verwiesen dort Kompromisse zu finden. Betreuter Umgang wegen seiner Suizidneigung, Alkoholsucht und Depressionen wurde abgewiesen mit der Begründung die Gewalt hat sich stets gegen ihn selbst gerichtet und nie gegen das Kind. Somit wäre das Kindeswohl nicht gefährdet.
Meine Anwältin konnte nicht mal vor Gericht das alleinige ABR durchboxen.
Ich weiß nciht mehr weiter. Muss ich ihm meinen Sohn zum Übernachten rausgeben?
Muss ich ihn hier in meine Wohnung lassen?
Was passiert wenn ich mal (was ganz neues) mich absolut quer stelle und NEIN sage.
Kein ausserorntlicher Umgang ausser an den 3 Stunden in der Woche und keine Übernachtungen.
Wennd er Kleine irgendwann von selbst bei Papa übernachten möchte, stehe ich dem natürlich nicht im Weg.
Aber das er das Kind als Druckmittel gebraucht mir ständig eins auszuwischen möchte ich endlich beenden.
Steht mir das alleinige ABR zu? Der Kindesvater kontrolliert mich auf Schritt und tritt und nutzt es um zu wissen wo
ICH gerade bin.
Kennt jemand ein guten Anwalt für Familienrecht in MS oder ST ?
Vielen vielen Dank für Tipps.
Hallo,
ich bin seit 12 Jahren von meiner Ex getrennt und habe mit ihr 3 Kinder. Mittlerweile habe ich wieder geheiratet und wohne 700 km von den Kindern weg. Arbeiten gehe ich auch ca. 600 km weg von meinem neuen zu Hause, was ca 300 km von den Kindern entspricht. Seit 7 Jahren pendle ich quer durch Deutschland… Die kleinen sind nun 14 Jahre alt. Aufgrund der großen Entfernung versuche ich immer ein verlängertes WE mit den Kindern zu bekommen und fahre mit ihnen nach Hause. Es kann schon passieren, dass wegen beruflich bedingter Dienstreisen und Absagen meiner Ex der Umgang mit den Kindern bis zu 2 Monate aussetzt. Hinzufügen muss ich, dass die Kinder kein Zusammenleben mit mir erlebten, da sie bei der Trennung keine 2 Jahre alt waren. Nun möchte eines meiner Kinder, dass ich monatlich sie besuche oder sie mich besuchen (kaum möglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln). ich glaube, es gibt auch eine gewisse Eifersucht meiner jetzigen frau gegenüber durch die Kindesmutter und Tochter, obwohl ich sie lange nach der Trennung kennenlernte. Besuche ich sie jetzt und miete ein Hotelzimmer für mich erwarten alle anderen Beteiligten, dass ich gleichfalls ein Hotel für sie an ihrem Wohnort buche. Liege ich so falsch, dass fast 15 Jährige auch allein in Ihrem Bett schlafen können und nicht mit mir in ein Hotel in ihrem Wohnort können? Sie wollen die Mama entlasten, damit sie ihren Traummann kennenlernen kann, was mir natürlich völlig egal ist, schließlich hatte sie bereits bei und nach der Trennung mehrere Bekanntschaften. Problematisch ist zudem, dass alle (Ex und Kinder) aus verschiedenen Gründen psychosomatisch behandelt werden. Es wächst mir langsam über den Kopf, weil rational die durch Kinder und Ex gemachten Vorwürfe (nie bist du da, …) nicht nachvollziehbar sind. Ich bin auch der Meinung, dass fast 15 Jährige ein gewisses Abnabeln beginnen können und nicht eine enge Betreuung mehr bedürfen. Im Übrigen rufen die Kinder mich auch nie an, ich denke, ihre Mutter steckt dahinter weil sie mir mein Leben nicht gönnt. Das JA und Caritas haben wir auch schon versucht. Wer hat Erfahrungen mit Umgang mit 15 Jährigen in einer ähnlichen Konstellation (Entfernungen)? Danke, Sven
Mein Lebenspartner hat das gemeinsame Sorgerecht für seine Tochter (9Jahre). Er hat sie jeden Mittwoch nach der Schule bis zum Donnerstag Morgen,wenn sie wieder zur Schule muss. Dazu am Wochenende. 1 Woche von Freitag Mittag bis Samstag Abend 18.00. in der darauffolgenden Woche eben den Mittwoch und dann Samstag ab Mittag bis Sonntag Abend 18.00. Seine Exfrau ist selbstständig und braucht daher jeden Samstag die Betreuung für die Tochter.
Nun möchte er gerne den Aufendhalt auf 50 zu 50 aufteilen. Das möchte die Mutter natürlich nicht so gerne, weil sie dann Geld abgeben muss vom Unterhalt.
Nun meine Frage :
Was kann er tun, damit diese Regelung auch so eintreffen kann ?
Eine gutmütige Lösung ist mit der Mutter nicht zu erwarte, da sie diese Regelung ablehnt.
Mit bestem Dank
Susanne
Hallo Susanne,
ich denke hier werden Sie einige Antworten finden: Wechselmodell
Dankeeeee
Hallo, ich habe 2 Kinder (12/10) die bei mir leben. Der Vater hat regelmäßig, d. h. alle 2 Wochen und die Hälfte der Ferien Umgang mit den Kindern. Das Finanzamt fordert nun Geld von mir zurück, weil der Vater Widerspruch gegen den Einkommensteuerbescheid eingelegt hat. Grund für das Finanzamt ihm stattzugeben ist:
“…kann der Kindsvater der Übertragung des Erziehungs- und Betreuungsfreibetrages widersprechen, wenn er entweder Kinderbetreuungskosten trägt oder das Kind regelmäßig in einem nicht unwesentlichen Umfang betreut…..”
In meinem Fall muss ich nun 600 EUR zurückzahlen. Aber wie definiert das Finanzamt diese Begründung? Was ist “in nicht unwesentlichem Umfang”? Wie oft/wenig dürften die Kinder nur beim Vater sein? Die Kinder haben ihren Lebensmittelpunkt bei mir.
Vielen Dank vorab für Ihr Antwort.
Kerstin
Hallo Kerstin,
bewusst klammert trennungmitkind.com das Thema Finanzen samt und sonders aus. Das auch, weil eine Trennung dieser Themenbereiche für eine friedliche Nachtrennungssituation ungemein wichtig ist. Ihr Steuerberater kann Ihnen zu Ihrer Frage konkrete Auskünfte erteilen und Ihnen weiterhelfen und auch Ihr Anwalt könnte ein guter Ansprechpartner sein.
Alles Gute
Hallo, ich habe einen Sohn der jetzt 2 Jahre alt ist. Als mein Expartner und ich uns trennten war er 1 1/ 2 Jahre alt. Momentan holt er ihn 14 tägig Samstags und Sonntags von 9.00 Uhr bis bis zum Mittagschlaf. Nun hat mein Expartner seit ca. 1-2 Monaten eine neue Partnerin, mit der er aber nicht zusammenlebt. Nun möchte er dass diese neue Frau unseren Sohn kennenlernt und einen Bezug zu ihm aufbauen kann. Meine Frage ist , ob dies förderlich sein kann wenn er diese neue Frau kennenlernen muss und die paar Stunden die sie zusammen verbringen nicht mit seinem Vater alleine sein kann. Es geht mir nicht darum dass unser Sohn keinen Umgang mit seinem Vater haben soll, sondern lediglich darum ob er eine neue Partnerin in dem Leben seines Vaters schon kennenlernen muss. Was ist wenn diese Beziehung nicht hält ? Dann erlebt er wieder eine Trennung bei seinem Vater. Als Mutter tut man sich eh schon vom Herzen schwer, eine andere Frau im Leben des eigenen Kindes zu akzeptieren. Vorallem wenn sie noch so klein sind und noch nicht viel sprechen können.
Zumal er unter der Woche genug “fremde” Personen um sich herum hat, duch Fremdbetreuung. (Krippe und 2 Nachmittage bei seiner Tagesmama) Muss er dann am Wochenende dies auch noch haben ???
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort
Hallo,
zunächst einmal wäre mir keine valide Quelle bekannt, die nahelegt, dass es für Kinder in diesem Alter grundliegend problematisch wäre, neue Menschen kennen zu lernen oder mit diesen zu interagieren, solange diese Menschen sich kindgerecht verhalten. Sonst würde das Problem ja bei jedem Einkaufsbummel manifest, bei jedem Spielplatzbesuch wenn Kinder mit ihren Eltern anwesend sind, die man noch nicht kennt etc. Für Kinder ist es auch nicht wirklich relevant, wieviel Zeit sie “exklusiv” mit den Elternteilen verbringen, weshalb hier anwesende Dritte die Bindungspflege stören sollten, erschließt sich nicht. Der Oma sagt man ja auch nicht, sie soll mal lieber seltener kommen, damit das Kind mehr exklusive Zeit mit den Eltern hat.
Für ein gesundes, normal entwickeltes Kind in diesem Alter ist es überhaupt kein Problem, neue Menschen kennen zu lernen. Im Gegenteil. Umgang dient ja ausdrücklich dem Erleben von Alltag mit dem nicht mehr im selben Haushalt lebenden Elternteil und zu diesem Alltag kann z.B. ein neuer Partner oder auch weitere Kinder gehören.
Es gilt, bei solchen Konstellationen, sehr sehr aufmerksam die eigenen Vorbehalte und Ängste von den tatsächlichen Interessen und Bedürfnissen des Kinder sauber zu trennen. Ich glaube nicht, dass das Kind in diesem Fall irgendein ernstzunehmendes Problem mit der Situation hat oder hätte. Zudem es recht nett ist, dass Ihr Expartner sie überhaupt fragt, denn müssen tut er das nicht. Sofern nicht die neue Partnerin eine latente Gefahr für das Kind darstellt, hätten Sie gar keine Handhabe mit zu entscheiden, ob sie dem Kind begegnet und mit ihm umgeht oder nicht.
Es würde mich wirklich sehr interessieren, ob diese Seite von Männern oder von Frauen betrieben wird. Die Problembehandlung und die Antworten auf Kommentare hier legen jedoch nahe, daß es sich wieder einmal nur um ein paar frustrierte und empathielose Väter handeln kann. Diese Pauschalisierung, die man hier im Netz gegen die ach so bösen Mütter miterleben muss, ist eine Farce, der endlich mal ein Ende gesetzt werden muss. Ich hoffe, ich spreche hier mal allen verlassenen und gedemütigten Müttern aus der Seele. Ihr seid nicht allein. Es geht vielen wie euch. Ich kann nur hoffen, daß sich endlich mehr Mütter wieder für ihre Rechte stark machen werden. Kein Elternpaar ist wie das andere, keine Trennung ist wie die andere. Es gibt sehr schlimme Trennungen, in denen Frauen von ihren Männern wochen – manchmal monatelang betrogen, belogen und gedemütigt und am Ende verlassen wurden. Und denen die Väter nun auch noch versuchen, die Kinder wegzunehmen. Was von solchen Frauen hier abverlangt wird, welche seelischen und emotionalen Qualen diese aushalten müssen, scheint hier niemanden zu interessieren. Es gibt aber einige gute Artikel im Netz über die Besonderheiten von Mutterliebe. Bei der Sorge um das Wohl der Kinder kann man die Verletzungen der Eltern nicht ausblenden! Wenn man das alles liest, brauchen wir uns nicht zu wundern, das sich Deutschland über Kindermangel beklagt. Und eines steht fest : immer noch bekommen wir Frauen die Kinder, erleiden die Schmerzen, fühlen die Kinder in uns wachsen und stillen sie mit unserer Milch. Und daran wird wohl auch nichts ändern. Mütter, lasst euch nicht alles gefallen.!
Guten Tag,
es geht aber, liebe Empathica, eben nicht um die Mütter. Oder um die Väter. Sondern um die Kinder. Und diese Seite existiert, weil Eltern – Mütter wie Väter – nach Trennungen derart mit sich, ihren Verletzungen, ihren Vorstellungen beschäftigt sind, dass sie es nicht mehr fertig bringen in verantwortlicher Weise die berechtigten Interessen ihrer Kinder zu berücksichtigen, die vom Wohlwollen der Eltern vollkommen abhängig sind. Es ist die eine, die große, fürchterliche Krankheit der “Nach-Trennungs-Szene”, irgendwelche kruden Zusammenhänge zwischen dem Geschlecht einzelner Beteiligter und der Situation oder weiteren Vorgehensweisen zu konstruieren.
Das ist schlicht Sexismus. “xy ist so, weil Frau/Mann” ist kurzum Sexismus. Und den lehne ich ab. Kategorisch und unabhängig davon, ob er sich gegen Männer oder Frauen wendet, ob er positiv oder negativ daher kommen mag. Aus statistischen Erhebungen, wissenschaftlichen Arbeiten und der täglichen Praxis weiß ich – es ist vollkommen egal ob Mutter oder Vater. Es gibt Mütter wie Väter, die ihre Kinder instrumentalisieren, um dem Ex-Partner zu schaden. Und es gibt Mütter wie Väter die im besten Sinne ihrer Kinder versuchen eine Trennung und ihre Folgen zu verarbeiten. Sexismus, Biologismus und dergleichen hat da keinen Platz.
Und um Ihre Frage zu beantworten – die Seite wird von einer Frau betrieben.
Hallo,
ich habe einen 3-jährigen Sohn und habe mich schon in der Schwangerschaft vom Vater getrennt. In der Zeit hat er mir schon gedroht, dass er mir mein Kind weg nehmen würde.
Wir waren schon 2x vor Gericht wegen Umgang. Jetzt will er das der kleine jedes 2. Wochenende von Samstag auf Sonntag dort schläft und am anderen Wochenende den ganzen Tag. Das ich ein Wochenende mit meinem Kind möchte interessiert den nicht.
Ich habe jedes 2. Wochenende von Samstag auf Sonntag und jeden Mittwoch angeboten aber passt dem natürlich nicht.
Ich muss dazu sagen, dass er 1 1/2 Jahre Gehaltsabrechnungen gefälscht hat um keinen Unterhalt zu zahlen ! !
Erst mit einer Pfändung ist diese Straftat aufgeflogen. Aber das Gericht hat sich sehr desinteressiert gezeigt.
Ist solch ein Vater der kriminell wird um keinen Umgang zu zahlen, der Leute manipuliert, der den Chef manipuliert damit sein fetter Mercedes nicht auf seinen Namen läuft, der mir eh mein Kind weg nehmen will dem Kindeswohl zuzutrauen ??????????
Guten Tag,
für das Kindeswohl ist es in der Regel unerheblich, auf wessen Namen das Auto des Vaters läuft.
Es ist wichtig, den Umgang des Kindes mit beiden Eltern klar von Unterhaltsfragen und sonstigen Konflikten zwischen den Eltern zu trennen. Umgang und Unterhalt haben keinerlei Bezug zueinander.
Wenn sich miteinander keine Umgangsregelung finden lässt, die für beide Elternteile gangbar ist, hilft das örtliche Jugendamt gerne weiter, eine gemeinsame Regelung zu finden.
Das Auto hat natürlich nichts damit zu tun, aber die Tatsache, dass er die Rechte ausschöpfen will aber Straftaten begeht um den Pflichten nicht nachzugehen.
Ich frage mich, ob so ein dreckiger Mensch einfach ein guter Umgang bzw ein Vorbild sein kein.
Das sowas nicht berücksichtig wird finde ich unter aller sau. Der kann trinken, rauchen, das Gesetz missbrauchen und trotzdem stoppt den keiner.
Mir tut mein Kind leid, dass ich dafür gesorgt habe, das er so einen Vater hat.
Ich hätte mir ein wenig Hilfe von den Gesetzen gewünscht aber die sind nicht zum Kindeswohl bedacht !
Guten Tag,
die Kriterien für einen Umgangsausschluss, also Kontaktverbot zwischen dem Kind und einem Elternteil sind dieselben wie für eine Inobhutnahme. Wenn also ein umgangebrechtigtes Elternteil das Kindeswohl in einer Weise gefährdet, die bei nicht getrennten Eltern dazu führen würde, dass das Kind aus dem Haushalt genommen wird, dann kommt so etwas in Betracht.