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Hallo!
Meine Tochter (28) lebt von ihrem Mann getrennt. Als sie auszog, lebten die beiden gemeinsamen Kinder (damals 2 und 5) bei ihr. Kurz darauf behauptete der Vater der Kinder, der ältere Sohn sei von meiner Tochter geschlagen worden. Daraufhin wurde ein familien-psychologisches Gutachten erstellt, das sehr einseitig zu Ungunsten meiner Tochter ausfiel. Ihr Anwalt ließ die Widerspruchsfrist verstreichen und vor Gericht gab er ihr den Rat, dem Antrag der Gegenseite zuzustimmen: Die Kinder ziehen zum Vater, er bekommt das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Andernfalls müsse sie damit rechnen, dass die Kinder in ein Heim kämen, so ihr Anwalt. Seitdem sieht sie ihre Söhne nur noch alle zwei Wochenenden.
Inzwischen hat meine Tochter eine Anwältin, die ihr rät, mit Fotos und Audio-Aufzeichnungen nachzuweisen., dass es den Kindern beim Vater nicht gut geht. Dies beklagen sie bei uns immer wieder. Beim letzten Gerichtstermin wollte der Richter diese Aufnahmen jedoch nicht sehen/ hören. Die Vertreterin des Jugendamtes Friedberg drohte damit, das alleinige Sorgerecht für den Vater zu beantragen. Also musste meine Tochter wieder damit einverstanden erklären, dass die Kinder weiterhin beim Vater bleiben.
Es ist offensichtlich, dass dieser damit bezweckt, meine Tochter für die Trennung zu bestrafen. Außerdem muss er so keinen Unterhalt zahlen.
Wer kann helfen? Gibt es eine Möglichkeit, das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf meine Tochter zu übertragen?
MfG, Waltraud Borchers
[email protected]
Hallo Frau Borchers,
es gibt vor dem Familiengericht keine Beweisaufnahme wie im Strafrecht und zudem ist die Verwertbarkeit und die Legalität solcher Video- und Tonaufzeichnungen immer problematisch. Insofern ist es nicht ungewöhnlich, dass solche Aufnahmen nicht zugelassen wurden – es verwundert etwas, dass eine Fachanwältin für Familienrecht einen solchen Ratschlag erteilt.
In jedem Fall bietet es sich immer an, als Umgangsberechtigte zunächst einmal eine Ausweitung des Umganges in Angriff zu nehmen statt eines erneuten Aufenthaltswechseln, insbesondere nach einer solchen Vorgeschichte, in der es via Gericht zum Wechsel der Kinder in den Haushalt des Vaters kam.
Die Idee, der Vater wolle durch den Aufenthalt der Kinder bei sich die Ex-Partnerin bestrafen ist allerdings nicht naheliegend. Wären die Kinder noch im Haushalt der Mutter, würde das bedeuten, sie bestrafe demnach den Vater für die Trennung? Und natürlich zahlt derjenige Elternteil, bei welchme die Kinder leben, keinen Unterhalt – denn es ist ja davon auszugehen, dass derjenige Unterhalt gegenüber den Kindern leistet, indem er sie kleidet, nährt, eine ausreichend große Wohnung stellt usw., während der Barunterhalt demjenigen Elternteil zufällt, der nicht ständig mit den Kindern zusammenlebt und diese Ausgaben demnach unterstellt nicht hat. Tatsächlich beklagen betreuende Elternteile in der Regel, dass der Barunterhalt des anderen Elternteiles die eigenen Aufwände sowohl geldlich als auch zeitlich, um die Kinder zu versorgen, nicht ebenbürtig erreicht, denn zu finanziellen Ausgaben kommt ja stets auch die Betreuungsleistung hinzu.
Sinnvolle Ansprechpartner wären sicherlich die örtliche Erziehungsberatung (die allerdings dem Jugendamt angehört) oder auch ein unabhängiger Träger wie z.B. die Caritas. Hier können Gespräche gesucht werden um zum Beispiel Kritik der Kinder, die beim Umgang geäußert wird, zu thematisieren und in einem moderierten Gespräch zu klären.