Ist eine Trennung mit Kind vollzogen und eine tragfähige Lösung der Situation für alle Beteiligten weder selbständig noch mit Hilfe beratender Stellen möglich gewesen, finden sich zahlreiche Betroffene notgedrungen vor dem zuständigen Familiengericht wieder. Nicht selten schicken auch Jugendämter die Eltern dort hin, wenn sie selbst keine Möglichkeit mehr sehen, einvernehmliche Lösungen herbei zu führen.
Viele haben in diesem Zusammenhang zum ersten Mal in Ihrem Leben überhaupt mit einem Gericht zu schaffen. Der dortige Fachjargon ist fremd und verwirrend, die Gesetzeslage komplex und für einen Laien kaum auf die Schnelle zu durchschauen, zudem sind die Abläufe völlig unbekannt. Entsprechend rat- und hilflos suchen die meisten Betroffenen sehr früh die Hilfe einer anwaltlichen Vertretung.
Recherchieren die Elternteile zudem im Internet und bemühen sich darum, ein eigenes Verständnis der Vorgänge zu erlangen, stoßen sie früher oder später auf schier unfassbar anmutende Gerichtsentscheide zu Lasten eines Elternteils. Insbesondere in einschlägigen Themenforen und Communities finden sich Falldarstellungen, die scheinbar mit jedem gesunden Menschenverstand und geltendem Recht einfach unvereinbar sind.
Vom Gerechtigkeitsempfinden gar nicht zu sprechen.
Das vielbeschriebene und gefürchtete “Lottogefühl” macht sich breit. Theoretisch kann vor Gericht alles passieren, wie unwahrscheinlich oder unvernünftig es auch anmuten mag – irgendwo hat es sicher schon einmal ein Gericht gegeben, das derart irrational entschieden hat. Hektik kommt auf. Man will sich schützen, will vermeintlichen Fehlurteilen vorbeugen und verfällt leicht in blinden Aktionismus.
Nicht selten werden Familiengerichte mit “Belegen” regelrecht überflutet, welche den eigenen Standpunkt der/des Betroffenen bestärken sollen. Anträge erstrecken sich oft über ein Dutzend Seiten und mehr.
Irritation um die Aufgabe des Anwaltes
Oft beginnen die Missverständnisse bereits bei der Aufgabe des eigenen Anwaltes und jener der gegenerischen Rechtsvertretung. Ein Beispiel:
Ein betroffener Vater prozessiert mittlerweile seit Jahren gegen die damalige Rechtsvertreterin der Mutter seines Kindes, gegen welche er in einem Sorgerechtsverfahren unterlegen war, mit dem Vorwurf der Kindeswohlgefährdung und Misshandlung Schutzbefohlener. Der Vater argumentiert, dass die Anwältin durch Vertretung der Mutter die im Haushalt der Mutter seines Erachtens kindeswohlgefährdenden Zustände gefördert und mit aktiv herbeigeführt habe.
Hier wird deutlich, dass die Funktion und Aufgabe der Anwältin vollkommen missverstanden wird. Weder ist es ihre Aufgabe, eine Präjudizierung herbei zu führen, indem sie nach eigener Rechtsauffassung von “richtig” und “falsch” ihre Vertretung wahrnimmt – das darf sie gar nicht – noch muss sich ein Anwalt neutral verhalten. Im Gegenteil. Den Anwälten kommt die Aufgabe zu, die jeweilige Position ihres Mandanten ins formaljuristische zu “übersetzen” und den Mandanten dahingehend zu beraten, wie sich der eigene Anspruch rechtswirksam am wahrscheinlichsten durchsetzen lässt. Eine vermeintlich allgemeingültige “Gerechtigkeit” herbeizuführen, ist nicht ihre Aufgabe.
Entscheidungsbefugt und qualifiziert ist ausschließlich der vorsitzende Richter/die vorsitzende Richterin.
Auch wird häufig verkannt, dass es eigentlich nicht Aufgabe des Anwaltes ist, seinen Mandanten/seine Mandantin zur Vernunft zu bringen, auch wenn nicht wenige Anwälte insbesondere im Familienrecht sich darum bemühen. Zwar wird ein seriöser Anwalt seinem Mandanten natürlich erklären, für wie aussichtsreich er einen Antrag erachtet – wünscht jedoch der Mandant dennoch, diesen Antrag zu stellen, wird der Anwalt das tun. Aufgabe der Rechtsvertretung ist eben genau das – Vertretung der Wünsche und Interessen der Mandantschaft in Rechtsdingen. Nicht deren Bewertung oder Beeinflussung.
Dennoch machen später viele Betroffene ihre Anwälte dafür verantwortlich, wenn ein Verfahren nicht endet wie erhofft und gewünscht. Sie treten – zu unrecht – ihre Eigenverantwortung zu erheblichen Teilen an den Anwalt ab.
Recht und Gerechtigkeit
Ein weiteres, großes Problem sind die empfundenen Diskrepanzen zwischen geltendem Recht bzw. der einschlägigen Rechtsprechung und persönlichem Gerechtigkeitsempfinden.
Insbesondere im Familienrecht ist es für Laien extrem schwierig, die Zusammenhänge und Gründe für Entscheidungen zu verstehen. Familienrecht ist in der Zielsetzung völlig anders ausgerichtet als andere Rechtsgebiete und befasst sich nicht mit der Zuordnung von Schuld und Unschuld. So passt das, was vor einem Familiengericht geschieht, in keiner Weise zu alledem, was wir ansonsten aus dem Fernsehen, von einem Verfahren wegen eines Auffahrunfalles Jahre zuvor oder aus anderen Erlebnissen und Berichten aus dem Umfeld kennen.
Wird nun mit der Erwartungshaltung, ein “Schuldiger” müsse identifiziert werden, ein familiengerichtliches Verfahren betrieben, ist schwere Enttäuschung vorprogrammiert. Das spiegelt sich bereits deutlich in der üblichen hälftigen Aufteilung der Gerichtskosten – in anderen Rechtsgebieten zahlt derjenige, der das Verfahren “verursacht” hat, also notwendig gemacht hat.
Nicht so im Familienrecht, hier werden – einzelne, seltene Sonderfälle außen vor – die Gerichtskosten unter den Parteien aufgeteilt.
Ein Beispiel:
Eine Mutter stellte unmittelbar nach der Trennung Antrag auf die Alleinsorge für das gemeinsame Kind – bislang übten die Eltern das Sorgerecht gemeinsam aus. Sie begründete ihren Antrag damit, der Vater des Kindes habe sie in der Beziehung mehrfach betrogen und letztlich verlassen, sie vertraue ihm nicht, er sei ein Halunke und Betrüger. Daher sei eine gemeinsame Sorgeausübung nicht länger möglich und es müsse auch geprüft werden, ob Umgang im Interesse des Kindes sei, da dieses sich sonst den fragwürdigen Charakter des Vaters zum Vorbild nehmen könne.
Der Antrag hatte keinen Erfolg und scheiterte auch in zweiter Instanz. Der Charakter des Vaters und die Meinung der Mutter über den Vater sei für Fragen des Sorge- und Umgangsrechtes irrelevant, erklärte das zuständige Gericht. Ebenso sei unerheblich, wer die Trennung herbeigeführt habe. Das Kind sei von diesen Faktoren nicht ersichtlich betroffen, eine Veränderung der Sorgesituation könne nur dann in Betracht kommen, wenn das Kindeswohl durch die weitere gemeinsame Sorge gefährdet sei. Dies sei nicht erkenntlich.
Aus demselben Missverständnis heraus argumentieren auch viele Betroffene vollständig an den Entscheidungslinien eines Familiengerichtes vorbei, indem sie sich darauf konzentrieren, zu beweisen, wer der “Gute” und wer der “Böse” – also wieder der “Schuldige” – ist und sind dann enttäuscht und fühlen sich ungerecht behandelt, wenn das Gericht diese Beweise vollständig übergeht.
Nicht wenige möchten aus denselben Gründen gerne Zeugen laden lassen. Familiengerichte laden allerdings grundsätzlich keine Zeugen mit Ausnahmen vorübergehend prozessrelevanter Dritter wie zum Beispiel Gutachter nach Fertigstellung eines Gutachtens.
Fokus Kindeswohl
Schwierig macht für Unerfahrene und Laien den Umgang mit dem Familienrecht vor allen Dingen die Ausrichtung familienrechtlicher Entscheidungen am sog. “Kindeswohl“.
Das bedeutet, dass alle Entscheidungen letztlich dahingehend getroffen werden müssen, die bestmögliche Lösung für eine gesunde, störungsfreie und altersgerechte (weitere) Entwicklung des Kindes zu gewährleisten. Wesentlich ist also keinesfalls, wer objektiv im Recht oder im Unrecht ist oder wer sich vernünftiger oder netter verhält, sondern im Zweifelsfall vollkommen isoliert die Perspektive für das betroffene Kind.
Ein Beispiel:
Ein Vater klagte auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Fünfjährigen Sohn. Bereits zwei Jahre zuvor hatte die Mutter des Kindes die Trennung durch heimlichen Auszug herbeigeführt und war zunächst über mehrere Monate untergetaucht. Der Vater wusste nicht, wo das Kind sich aufhielt und konnte keinerlei Kontakt wahrnehmen. Das nächste Lebenszeichen war eine Aufforderung des Jugendamtes, zwecks Unterhaltsberechnung seine Einkünfte offen zu legen. Der Vater drängte auf gemeinsame Beratungsgespräche bezüglich des Umganges – die Mutter ignorierte das. Schließlich stellte der Vater Antrag auf Regelung des Umganges, das Gericht beschloss vierzehntägige Umgangskontakte, die jedoch von der Mutter samt und sonders boykottiert wurden. Im Zuge des folgenden erneuten Antrages des Kindesvaters, den Umgang zu regeln und Ordnungsmittel gegen die Kindesmutter zu verhängen, erklärte deren Anwalt, die Mutter boykottiere nicht, es sei das Kind, das keinesfalls den Vater sehen wolle. Ein psychologisches Gutachten wurde erstellt. Im Zuge der Explorationen stellte der Gutachter fest, dass die Mutter ohne Zweifel erheblich auf den Jungen eingewirkt habe, er sei dem Vater massiv entfremdet und reagiere panisch auf dessen Erwähnung. Umgangskontakte seien daher zum Zeitpunkt nicht kindeswohldienlich durchführbar – der Gutachter empfahl, den Umgang auszusetzen, das Kind zu therapieren und in einem Jahr behutsam mit begleiteten Umgängen zu beginnen. Daraufhin beantragte der Vater mit Verweis auf PAS das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht – und verlor. Das Gericht folgte der Begründung des Gutachters, dass es unter den gegebenen Umständen nicht zu verantworten sei, Umgangskontakte durchzuführen und aus denselben Gründen scheide eine Übertragung des alleinigen Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrechtes ebenso aus. Der Vater verlor auf diesem Wege das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Mutter verzog unbekannt. Er hat das Kind nicht wiedergesehen.
Das allgemeine Gerechtigkeitempfinden kann solchen gerichtlichen Entscheidungen in der Regel nicht folgen und vergleichbare Beschlüsse werden leider regelmäßig bekannt, wobei sowohl Mütter als auch Väter betroffen sind.
Es erscheint widersinnig, da doch allen klar sein muss, wer die Harmonie stört und eine Kooperation im Sinne des Kindes verhindert. Unser Gerechtigkeitsempfinden fordert, dass der “Gute” das Kind bekommt und der “Böse” am Besten noch eine Geldstrafe zusätzlich zum lebenslangen Umgangsausschluss. Doch es geht um ein Kind. Nicht um ein Auto.
In all dem juristischen Getüftel geht es letztlich um die möglichst gesunde Entwicklung des Kindes. Und so “gerecht” es vermeintlich wäre, das Kind sofort mit Polizeigewalt aus dem einen Haushalt heraus zu holen und dem anderen Elternteil zu übergeben, so sicher wäre ein vielleicht irreparables Trauma bei diesem Kind.
Beeinflussung und Gesamtentwicklung haben dazu geführt, dass es irrational ängstlich auf einen Elternteil reagiert, es besteht keinerlei Bindung mehr – im Gegenteil.
Es nun an diesen Elternteil heraus zu geben und dort zu belassen, würde im besten Fall zu behandlungsbedürftigen Traumatisierungen führen, im schlimmsten Fall erleidet das Kind psychologischen Schaden, der nie mehr ganz zu reparieren ist. Wer dafür ursächlich verantwortlich ist, ändert dann an den lebenslangen Beeinträchtigungen des Kindes gar nichts. Nur am Gefühl, die “Gerechtigkeit” habe gesiegt – auf Kosten des Kindes.
“Ich bin aber doch der Papa/die Mama!” nützt da nichts. Nicht für das Kind. Für das Kind ist der Vater oder die Mutter an diesem Punkt ein gefährlicher fremder Mensch, mit dem man keinesfalls mitgehen dürfte. Stellen Sie sich vor, Sie würden einen Arachnophobiker in ein Zimmer mit einer großen ungiftigen Spinne sperren im festen Glauben, er würde schon merken, dass sie ihm nichts tut. Ähnlich stellt sich die Situation für das Kind dar.
Das Gericht würde also – wenn es subjektiv gerecht entscheiden würde – einen potentiell irreparablen Schaden beim Kind in Kauf nehmen oder sogar verantworten, “nur” um theoretische Gerechtigkeit zwischen den Eltern herzustellen.
Und das darf es nicht.
Für Betroffene ist das unendlich schwer zu begreifen, grade auch, weil die eigenen Gefühle zum Kind unverändert sind. Dass die Bindung des Kindes nicht mehr vorhanden ist, ist unfassbar im Wortsinne. Die eigene emotionale Haltung wird auf das Kind projeziert, auch und grade, weil die oft vergebenen Hoffnung, das Kind würde, wäre es einmal 24 Stunden aus dem “Griff” des anderen Elternteils heraus, sofort wieder Bindung aufbauen und alles wäre wie zuvor, die eigene seelische Gesundheit stützt.
Unparteiische und Andere
Ein weiterer, häufiger Streitpunkt und Ursprung diverser Missverständnisse ist die Erwartungshaltung der Neutralität sämtlicher Prozessbeteiligter.
Hierbei kommt es aufgrund des bereits beschriebenen durchschnittlichen Gerechtigkeitsempfindens oft schon zu grundsätzlichen Verständnisproblemen, wie genau Neutralität im familienrechtlichen Sinne aussehen müsste oder sollte.
Aufgrund der besonderen Ausrichtung der Familiengerichte auf das Wohl des Kindes sind, streng genommen, alle Prozessbeteiligten grundsätzlich parteiisch – für das Kind. In besonderem Maße trifft das für den Verfahrensbeistand zu, der/die explizit dazu verpflichtet ist, parteiisch die Interessen des Kindes zu vertreten und zu wahren. Auch das Jugendamt ist aufgrund vergleichbarer Ausrichtung nicht im engeren Sinne neutral, sondern im Sinne der Kindesinteressen parteiisch.
Keine dieser Instanzen ist im Kern dafür zuständig, die Rechte der Eltern zu wahren. Diese Pflicht obliegt letztlich dem Richter/der Richterin, allerdings – und das ist der wesentliche Punkt – stets im Hinblick auf die vorrangig zu berücksichtigen Rechte und das Wohl des Kindes.
Im Grunde ist der/die Richter/in die einzige Person im Prozess, die überhaupt auch ein Auge auf die Rechte der Eltern haben muss. Und das wortwörtlich.
Der Richter/die Richterin
Abgesehen vom grundsätzlichen Missverständnis der Zielsetzung eines familienrechtlichen Verfahrens – nicht Gerechtigkeit herzustellen, sondern im Rahmen der Interessen des Kindes möglichst die Rechte und Pflichten der Eltern einzubinden – versteht der durchschnittliche Erwachsene auch ganz grundsätzlich nicht, wie ein Richter/eine Richterin die Aufgabe des Entscheidungsträgers im Sinne unseres Rechtssystems ausübt.
Die überwiegende Mehrheit ist der Auffassung, der/die Richter/in höre sich alle Argumente an, begutachte alle Belege und Beweise, entscheide dann subjektiv nach eigenem Empfinden, wer im Recht ist und entscheidet entsprechend – im Namen des Volkes.
Zu diesem Bild tragen einerseits Filme bei, die oft stark vereinfachte amerikanische Prozesse abbilden, zum anderen jedoch auch der Umstand, dass Rechtsgebiete, die im Alltag geläufiger sind – Straf- oder Verkehrsrecht zum Beispiel – sehr unmittelbar auf einem Grundprinzip von Schuld und Unschuld basieren. Die entsprechenden Gesetze und Richtlinien bewegen sich oft sehr eng an dem, was umgangssprachlich als “gesunder Menschenverstand” bezeichnet wird – entsprechend unterstellt man dem Richter/der Richterin, er oder sie entscheide einfach nach gesundem Gerechtigkeitsempfinden heraus.
Das ist allerdings völlig realitätsfern.
Die Tätigkeit eines Richters/einer Richterin hat in der Ausführung mehr mit Mathematik gemein als mit irgendwelchen subjektiven Vorstellungen und Empfindungen und die persönliche Haltung des/der Richters/Richterin ist bestenfalls zweitrangig, im Kern aber völlig irrelevant.
Deutschland ist dafür berüchtigt, alles zu regulieren. Insbesondere im Rechtswesen ist dem nichts hinzu zu fügen. Unsere Gesetze decken – das ist die Absicht – praktisch jede denkbare Fallkonstellation ab. Jeder mögliche Konflikt ist theoretisch bereits durch das Gesetz reguliert, bevor es zur Anwendung kommt.
Auch wurde häufig kritisiert, die Gesetze seien viel zu kompliziert und unverständlich formuliert – doch auch das ist kein Zufall. Ein Gesetz, das möglichst ausführlich und sorgsam formuliert ist, lässt wenig Interpretationsspielraum. Es ist also, wenn man durch den Fachjargon hindurchblickt, eindeutig. Neue oder andere Interpretationen sowie andere Priorisierung verschiedener Gesetze kommen dennoch immer wieder einmal vor.
So entstehen Präzedenzfälle. Durch die Auslegung der geltenden Gesetze durch ein Gericht, die richtungsweisend für andere Gerichte ist.
Ein Kompetenter und integrer Gerichtsvorsitz bedeutet also mit Nichten, irgendetwas nach eigenem Empfinden zu entscheiden, sondern bestehende Gesetze in der relevanten Kombination zu prüfen, ggf. auf Wortlaut, gegeneinander abzuwägen und heraus zu arbeiten, welche Regelungen im vorliegenden Fall in welcher Gewichtung zur Anwendung kommen müssen.
Das bedeutet auch, dass Richter und Richterinnen regelmäßig auch gegen ihr eigenes Gerechtigkeitsempfinden Entscheidungen fällen müssen.
Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt – alles in einen Sack
Größte Probleme und regelmäßig auch Anträge bei Gericht, die keinerlei Chance auf Erfolg haben sind die Folge des nächsten Unverständnisses rund um familienrechtliche Verfahren: Das Sorgerecht ist eine andere rechtliche Angelegenheit als das Umgangsrecht und keines der beiden hat zwingend etwas mit dem Unterhalt zu tun.
Der Betroffene erlebt den Konflikt um das Kind als ein großes Ganzes, ein Thema mit diversen Auswüchsen. Entsprechend schwer fällt es, die einzelnen Teilbereiche zumindest im rechtlichen Umgang auseinander zu halten. Dass ein zuständiges Gericht sorgsam einzelne Termine je Thema vergibt, fällt oft gar nicht auf oder wird auf organisatorische Besonderheiten geschoben.
So kommt es dann dazu, dass in einem Sorgerechtsverfahren mit dem Umgang argumentiert wird oder im Umgangsverfahren mit dem Unterhalt. Da diese Themen rechtlich allerdings voneinander unabhängig sind mit genau einer Ausnahme: Der Umgang kann in seltenen, besonderen Einzelfallumständen Auswirkungen auf die Höhe des Unterhalts haben – werden regelmäßig Anträge bei Familiengerichten eingereicht, die juristisch sozusagen unmöglich oder im Grunde inhaltlich unsinnig sind.
Grade weil die rechtliche Situation im Familienrecht so komplex ist, kann nur dringend dazu geraten werden, sich bei geringsten Unsicherheiten fachkundigen Rat in Person einer anwaltlichen Vertretung zu verpflichten. Denn “auf gut Glück” etwas zu beantragen kann weitreichende negative Folgen für den Betroffenen haben. Ist ein Antrag einmal abgelehnt worden, muss ggf. für einen Neuantrag in derselben Sache erhebliche Veränderungen der Situation dargelegt werden. So kann man sich zum Beispiel die Chance auf ein gemeinsames Sorgerecht oder eine großzügige Umgangsregelung auf eine erhebliche Zeit hin selbst blockieren.
Wie Sie Ihre Chancen verbessern
Aus all diesen genannten Fakten ergibt sich zwar keine sichere Erfolgsstrategie für den Einzelfall, sehr wohl jedoch allgemeine Empfehlungen, die Ihnen dabei helfen können, mehr vor Gericht zu erreichen:
- Lassen Sie sich bei geringsten Unsicherheiten anwaltlich vertreten. Manche Fehler können sonst nicht rückgängig gemacht werden.
- Stellen Sie gedanklich konsequent das Kind und seine Interessen in den Mittelpunkt. Das ist zu Beginn leichter gesagt als getan, denn oft neigen wir dazu, einfach zu projezieren: Wenn es mir gut geht, geht es auch meinem Kind gut. Das stimmt nicht.
- Lösen Sie sich von subjektivem Gerechtigkeitsempfinden und versuche Sie, das Konzept Kindeswohl zu begreifen. Schuld und Unschuld sind vor dem Familiengericht weitgehend irrelevant.
- Lesen Sie im Internet zugängliche Urteile im Familiengrecht zu den Themen, die für Sie relevant sind und analysieren Sie sachlich die Abläufe. Suchen Sie auch dort nach dem Prinzip der Kindeswohlorientierung, um ein besseres Verständnis zu entwickeln. Lesen Sie Kommentare anderer Juristen zu Entscheidungen aufmerksam durch.
- Nehmen Sie das, was vor Gericht passiert, niemals persönlich und unterstellen Sie keinen Drittbeteiligten persönliche Antipathien gegen Sie als Person. Sie haben mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Unrecht und diese Haltung hilft Ihnen auch bei weiteren Schritten nicht. Im Gegenteil.
- Bemühen Sie sich um absolute und kategorische Sachlichkeit.
- Widerstehen Sie dem Drang, irgendetwas beweisen oder belegen zu wollen, das nicht unmittelbar mit der Fragestellung des Verfahrens zusammenhängt. Natürlich können Sie Belege für Ihr Engagement im Leben des Kindes vorbringen – Belege für das Versagen des anderen Elternteils hingegen sollten Sie sich verkneifen.
- Bleiben Sie thematisch beim Kind und verstricken Sie sich nicht im Versuch, dem Gericht beweisen zu wollen, wer “Gut” und wer “Böse” ist.
- Gehen Sie zunächst einmal davon aus, dass sämtliche Beteiligten dazu da sind, zu helfen – in jedem Fall dem Kind, im Zweifelsfall auch Ihnen. Helfen Sie dabei, die nötigen Voraussetzungen zu schaffen.
- Bleiben Sie bei Ihrer Sache und verstricken Sie sich nicht in Nebenkriegsschauplätze, die Sie ihren Zielen nicht näher bringen (können).
- Seien Sie optimistisch. Niemand will Ihnen oder dem Kind etwas Böses, erstrecht nicht mit Vorsatz. Aber das Familienrecht ist extrem komplex und mitunter wird das, was als richtig empfunden wird nicht dem entsprechen, was für Recht befunden wird.
[…] Familiengericht – Deshalb scheitern Sie mit Ihrem Antrag […]
Liebe Leser dieses Artikels,
bitte hört nicht auf diesen Unfug und schon garnicht auf Anwälte.
Z.B. “Das Gericht würde also – wenn es subjektiv gerecht entscheiden würde – einen potentiell irreparablen Schaden beim Kind in Kauf nehmen oder sogar verantworten, “nur” um theoretische Gerechtigkeit zwischen den Eltern herzustellen.”
ist lediglich eine mit der Weile belegbare falsche subjektive Annahme einer Personengruppe und die von vielen Richtern. Auch Anwälte und Gutachter vedienen mit dieser Scharlaterie viel Geld. Fakt ist, dass diese Vermutung wissenschaftlich widerlegbar ist. Fakt ist auch, dass Richter nicht gegen das Willkürlichekeitsgebot verstoßen dürfen. Ich habe das Gefühl, dass es dem Verfasser des Artikel nicht um das Kindeswohl geht, die Resilienzkapazität des Kindes ignoriert und nicht um den Interaktionsbedarf des Kindes mit beiden leiblichen Eltern weiß, welches in der Konsequenz ein weit aus größeres Traumata wäre. Unabhängig davon gäbe es auch ein Traumata mindestens abgeschwächt bei gerechteren Entscheidungen zwischen Eltern, da nämlich Anwälte Mütter gezielt beraten Streit zu fördern. [Werbung entfernt] Welch Wunder, das Trauma blieb aus und den Kindern geht es gut! Wie das nur sein kann? Dem Staat und Lobbys geht es um Geld, nicht um das Kind. Oftmals lässt sich sogar das Einkommen der Familienbande stark erhöhen, wenn kein Unterhalt gezahlt wird und gerichtliche Auseinandersetzungen lassen sich vermeiden. Warum berät darüber keiner?
Elterliche Grüße
Hallo,
Ich finde diese hilfe und erklärung ist zu verstehen als anreichen des strickes zum erhängen.
[Werbung entfernt]
Das ist das problem mit halbwissen, wie o.a. Der grundansatz ist die rechtlosigkeit der väter und kinder.
Hier wird so getan, als ob das hinzunehmen wäre. Es gibt keine argumentation, die die alleinsorge rechtfertigen kann.
Lg
[Sehr geehrte Herren von KGPG, wir möchten eindringlich bitten von weiterer aggressiver Werbung versteckt in Zerreißkommentaren, die deutlich zeigen, dass Sie den Artikel offenbar gar nicht gelesen haben, Abstand zu nehmen. Weitere entsprechende Kommentare werden wir kommentarlos löschen. Danke für Ihr Verständnis.]
ein schönes Plädoye für die Richterschaft.
Auf meiner Anzeige einer Familien-Richterin wegen unterlassener Hilfeleistung mit Todesfolge erhielt ich vom zuständigen Präsidenten des Landgerichtes die Antwort, dass die Dienstaufsich gegenüber Richtern durch das Grundgesetz eingeschränkt sei, ich aber gerne die Bundesrepublick Deutschland auf Schadensersatz verklagen könnte.
Alle die, die an diesem Drame gutes Geld verdient hatten, wollten dann natürlich nicht schuld sein, ich hätte ja Kompromissen zugestimmt.
In meinem Bekanntenkreis habe ich jetzt wieder einen jener haarstreubenden Fälle. Beschleunigungsverbot ? Haben wohl Richter noch nichts von gehört. Die Einsetzung von Gutachtern ist dem zuständigen Richter vorbehalten. Quallitätsnormen für Gerichtsgutachter Fehlanzeige
Deshalb ist es auch bequem ein Verfahren so in die Länge zu ziehen, dass es dann zu dem Rückschluss kommt, dass das Kind soweit geschädigt ist, dass man die Schädigung akzeptieren muss.
Das ist rein rechtlich Kindsmisshandlung, aber sie stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes
es muss natürlich Beschleunigungsgebot heissen
Ich finde es absurd zu behaupten, dass Eltern keine Rechte und schon gar keine rechtliche Vertretung haben sollen (immerhin wird hier behauptet, auch der Anwalt der Eltern solle vorrangig auf das Kind schauen). Wir sind dem Kind gleichrangig, denn wir sind alle Bürger dieses Landes. Elternrecht ist nicht weniger wert als das Recht eines Kindes, sondern gleich. Und dazu gehört auch das Recht des Kindes bei seinen (beiden) Eltern zu sein und in einer Familie zu leben. Es ist ein Faustschlag in das Gesicht jeden Elternteils zu behaupten, dass das natürliche Elternrecht (das nicht vom Staat geschaffen, sondern lediglich als solches anerkannt wurde, weil es nunmal so ist!) völlig irrelevant sei.
Natürlich geht es darum, zu begreifen, was das beste für ein Kind ist. Aber – und auch das ist Recht (laut Bundesverfassungsgericht!) – was das beste für ein Kind ist, wissen nur die Eltern. Logisch, denn jedes Kind ist anders und hat andere Bedürfnisse. Was das eine Kind emotional tötet und zerstört, juckt das andere Kind herzlich wenig. Das können nur die Eltern wissen, die ihr Kind sehr gut kennen. Und sorry, der Ruf der Gutachter ist ja nicht grade der beste. In Deutschland ist so ziemlich jeder Gutachter, wenn er nur vom Gericht für qualifiziert erachtet wird. Wie diese Qualifikation dann aussieht, das ist ja anhand des letzten Urteils vom BVerfG vom 19.11.2014 deutlich geworden.
Es kann auch nicht sein, dass der Richter nur nach der aktuellen Situation entscheidet, denn wie die Situation zustande gekommen ist ist genauso relevant. In meinem Fall war eine gekaufte Gefährdungsmeldung (vom Jugendamt zugegeben) dafür verantwortlich, dass mein Kind nicht bei mir lebt. Das Jugendamt hat bei Gericht zugegeben, dass es den Quatsch nur erfunden hat. Warum reagiert ein Richter nicht darauf und schickt das Kind – dessen Bindung zu den Eltern immer noch immens ist und das auch fachlich darunter leidet, dass es nicht bei den Eltern sein darf – nicht zu den Eltern zurück? Warum wird auf Zeit gespielt und warum will das Jugendamt immer noch alle Rechte am Kind, wenn es doch erwiesenermaßen nie gefährdet war? Fragen über Fragen, die wiederum den guten Willen der Helferindustrie und des Familienrechts in Frage stellen.
Hallo,
wir hier hören täglich Berichte von Eltern, die glauben zu wissen, was das Beste für ihr Kind ist. Den Vater oder die Mutter nie wieder zu sehen, weil der Elternteil selbst den Expartner nie wiedersehen will zum Beispiel. Natürlich wird kein Elternteil bewusst dem eigenen Kind schaden wollen, aber grade in akuten Stress- und Krisensituationen können eigene Interessen und Bedürfnisse die der betroffenen Kinder überlagern. Was man selbst sich wünscht und als richtig empfindet kann sehr schnell auf das Kind projeziert werden. Entfremdende Elternteile zum Beispiel werden auf direkte Ansprache erst einmal vehement von sich weisen, dass sie das Kind entfremden, denn in diesem Bewusstsein geschieht das nicht.
Auch Eltern sind am Ende ja “nur” Menschen.
[…] Warum Sie mit falschem Verständnis dessen, was ein Familiengericht tut, mit größter Sicherheit in einem Verfahren gerichtlich scheitern werden erfahren Sie in Familiengericht – deshalb scheitern Sie mit ihrem Antrag […]
Ein weitestgehend zutreffender Artikel, der die typischen Probleme zusammenfasst. Falsch ist allerdings, dass Familiengericht keine Zeugen hören, gem. § 30 II & III FamFG sind sie dazu sogar verpflichtet, wenn es entscheidend darauf ankommt. Leider wird dies aber – auch von den Anwälten- oft übersehen. Und in vielen Fällen werden zeugen für Dinge angegeben, die sie entweder nicht gesehen haben können, oder für Themen, die nicht entscheidungserheblich sind.
Die Frage, ob ein Gericht bei Umgangsverweigerung den Umgang durchsetzen soll oder kann ist sehr schwer zu beantworten und hängt extrem vom Einzelfall ab. Grundsätzlich neigen die Gerichte derzeit leider wohl dazu zu vorsichtig an diese Problematik heran zu gehen….. Wer von einem “Kartell” von Richtern und Anwälten spricht missversteht die Aufgabe dieser Personen. Und missversteht auch, dass viele Probleme nicht aus bösem Willen, sondern aus mangelnder Ausbildung, Überlastung und mangelnden realistischen Alternativen stammen.
Sehr geehrter Herr Bergmann,
vielen Dank für Ihr Feedback.
Die Behauptung, das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen, ist nur eine perfide Methode der Hilferindustrie, die Eheleute finanziell auszunehmen.
Das schlimmste am Familienrecht, treffender sollte man es Familienunrecht nennen, ist folgendes: Man kann als Ehemann keine wirksamen Verträge mit seiner Ehefrau schließen. Das Familiengericht zerpflückt alles, wie es ihnen gerade passt. Wenn der Mann sich zu etwas verpflichtet, dann muss er es selbstverständlich erfüllen.
Wenn eine Frau sich zu etwas verpflichtet, dann ist es sofort sittenwidrig und ungültig.
Das führt dazu, dass der Mann alles machen muss, aber keine Gegenleistung von der Frau erwarten kann.
Hallo
ich finde das was Gerichte und ihre Gutachter da abziehen ist eine Farce ist das Jugendamt einmal drin steht das Urteil fest und das Gericht ist nur noch eine schow für aller anderen besonders für die Eltern so ging es mir hatte ein ein halb Jahre mit 2 Kinder weil ich mich von meiner ex Frau trennen musste kaum war mein ex Frau ausgezogen hat das jugendamt sie vollkommen herrausgeträngt so das sie die Kinder nicht sehen durfte bei mir war immer alles zur vollkommenen Zufriedenheit von der Sicht des Jugendamtes sogar noch besser als das Jugendamt dachte meine 2 Kinder gingen in die Kita da gab es sehr oft streit punkte zwischen mir und der Kita da meine Kinder wenn sie aus der Kita kamen meistens aussahen wie das letzte dreckig von oben bis unten voller essen, nass und die Kleider war manchmal kaputt gewesen Wechsel Kleidung lag im fach wurde fast nie vom Betreuer benutzt die Windeln waren fast immer zum platzen voll das meine Kinder Ausschlag bekamen der aufplatzte und auch Pilz habe 2 Mädels von 2 und 3 Jahren die 2 kamen auch oft mit schrammen und Kratzer zum teil mit Bisswunden die nicht behandelt wurden heim vom Jugendamt aus durfte ich die Kita nicht wechseln nun hatte die kleine die backe dick geschwollen und rot und da heißt es ich hätte mein Kind misshandelt ich weiß leider nicht wo das mit backe her kommt das Jugendamt nimmt mir die Kinder weg zieht mich vor Gericht beantragt einen Gutachter der ist über 70 Jahre fragt einen nur misst auf deutsch gesagt und spinnt mit Jugendamt und Kita ein Lügengerüst zusammen wo keiner gegen an kommt Richter glaubt das falsche gutachten und ich habe keine Kinder mehr zudem kommt noch dann noch ich wäre eine Gefährdung für die Kinder und dürfte sie nicht mehr sehen so arbeiten Gerichte und Jugendämter da tut und macht man alles zur Zufriedenheit und beschwert sich mal zu oft und dann passiert so was und das was oben steht und erklärt wird kann man vergessen es bringt nichts im richtigen leben sieht es anders aus ist das Jugendamt gegen einen hast du verloren und erst recht wenn ein Gutachter mit spielt
Leider muss ich dem Verfasser des Textes recht geben, auch wenn meine persönliche Meinung anders ist. Genauso läuft es vor dem Familiengericht ab, selbst als entfremdete Mutter (Jaa…es gibt auch böse Väter!!!) musste ich dieses Szenario durchlaufen und trage auch die genannten psychischen Konsequenzen.
Schade das ich diese Seite nicht vor meinen unzähligen Gesprächen mit den beteiligten Dritten gefunden habe. Mit diesem Wissen hätte ich mir einiges erspart, vor allem auch die Kosten.
Frustrierend ist die Aussichtslosigkeit die dieser Text bestätigt, leider konnte ich auch hier keine Hoffnung finden.
Ich weiß das in anderen Ländern das Recht der Kinder und der Eltern anders aufgefasst und umgesetzt wird, als hier in Deutschland. Deshalb zweifle ich grundsätzlich die Auslegung von Recht in Deutschland an und bin überzeugt das man auch andere (von mir aus auch neutrale) Wege finden könnte…
Aber mein Sohn wird bis auf weiteres, seit seinem 8. Lebensjahr, ohne Mutter aufwachsen, ich habe weder die Kraft noch die Möglichkeiten in irgendeiner Form Kontakt aufzunehmen, Hilfe ist Mangelware, die (auch rechtlichen) Ressourcen sind ausgeschöpft und fruchtlos. Somit wird der Kindsvater (zu seiner Freude) und mein Sohn mit den Konsequenzen leben müssen, dass ich meine Bemühungen in jeglicher Form eingestellt habe und ich akzeptiere das ich ihm keine Mutter mehr sein darf / kann und und dem Glauben schenke, dass dies, laut aller anderen Beteiligten, seinem Wohl entspricht wenn ich ihn in Ruhe lasse.
traurig und für einen Dritten unverständlich, wie es zu einer solchen Rivalität unter Eltern kommen kann, insbesondere wenn es das GEMEINSAME Kind betrifft..
Zitat: “Doch es geht um ein Kind. Nicht um ein Auto.”
Dieses Argument kann man auch genau gegenteilig werten, gerade weil es um das für so gut wie alle Menschen wichtigste in ihrem Leben geht, sollte zumindest in hochstrittigen Fällen irgendwann auch die Gerechtigkeitsfrage geklärt werden. So sollten besonders absurde Anträge vor Gericht zur vollen Kostenübernahme des Antragstellers führen. Eine völlige Entfremdung des Kindes zumindest zu erheblichen Schadenersatz und Schmerzensgeldansprüchen des entfremdeten Elternteils führen.
Zitat: “Das Gericht würde also – wenn es subjektiv gerecht entscheiden würde – einen potentiell irreparablen Schaden beim Kind in Kauf nehmen oder sogar verantworten, “nur” um theoretische Gerechtigkeit zwischen den Eltern herzustellen.” Richtig, aber ist es nicht auch ein potentiell (!) irreparabler Schaden, wenn ein Kind von einem Elternteil bewusst entfremdet wird? Deshalb gibt es doch auch Begriffe wie Bindungstoleranz und Erziehungsfähigkeit, welche in psychologischen Gutachten bewertet werden.
Zitat: “Es nun an diesen Elternteil heraus zu geben und dort zu belassen, würde im besten Fall zu behandlungsbedürftigen Traumatisierungen führen, im schlimmsten Fall erleidet das Kind psychologischen Schaden, der nie mehr ganz zu reparieren ist. Wer dafür ursächlich verantwortlich ist, ändert dann an den lebenslangen Beeinträchtigungen des Kindes gar nichts. Nur am Gefühl, die “Gerechtigkeit” habe gesiegt – auf Kosten des Kindes.”
Zum Glück gibt es genau solche Urteile und es ist sehr zu hoffen, dass es in Zukunft mehr werden:
http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/4814792/Kind-manipuliert_Mutter-verliert-Sorgerecht?_vl_backlink=%2Fhome%2Findex.do
http://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/spektakulaeres-gerichtsurteil-sorgerecht-545673.html
Sehr informativ, diese Seite. Und sehr interessante Beiträge.
Ich selbst führe seit 2008 den Kampf um das Wohl meines Sohnes, jetzt 10 Jahre. Ein Richter in Brandenburg hielt es für angebracht, weil die elterliche Kommunikation nicht stimmte. Bei der Exploration hatte die „Psychologin“ vom Institut für Gericht und Familie doch glatt übersehen, dass plötzlich der ältere Halbbruder meines Sohnes nicht mehr im Haus war. Nach einem handfesten Streit mit seiner Mutter hatte er das Haus verlassen und ist zu seinem leiblichen Vater gezogen. Er hatte jeden Kontakt zur Mutter abgebrochen. Etwas später ist die Halbschwester meines Sohnes ebenfalls zu ihrem Vater geflüchtet. Mitten in der Nacht. Sie hat das Mobbing der Mutter nicht mehr ausgehalten. Ihre Sachen mussten unter Polizeischutz aus dem Haus der Mutter geholt werden.
Kommentar Jugendamt Strausberg:
„Das ist doch aber nicht ihrem Sohn passiert. Das betrifft ihn doch gar nicht.“
Das Versagen der Gutachterin hier ist belegbar.
Der Richter entzog mir das Sorgerecht.
In den Akten des Jugendamtes ist unter Zeugen an anderer Stelle in einem Vorgang, der seine Halbschwester betrifft aufgenommen (unter Einbeziehung des Vorgangs Sohnemann):
„Frau ……, es reicht. Sie haben das Gericht belogen, sie haben die Gutachterin belogen und sie haben uns belogen!“ Mit dieser Aussage war gemeint, wie sich die Mutter immer wieder aus Situationen herauslügt. Und sie findet Gehör damit. Tolle Schauspielerin.
Der ältere Halbbruder hat jedoch das Problem, keine Regeln akzeptieren zu können und auf solche sehr aggressiv zu reagieren. Damit war natürlich vorprogrammiert, dass es zum Streit über sein Verhalten mit dem Vater kam. Dazu ist noch zu sagen, dass er mehrfach aggressiv aufgefallen ist und sogar Lehrer körperlich angegriffen hatte.
Dann ist dieser Halbbruder wieder zu seiner Mutter zurückgekehrt und „entfaltet“ sich entsprechend. Regeln waren im Haus der Mutter eher unbekannt.
Ausbildung abgerochen wegen aggressiven Verhaltens.
Aus mehreren Stellen gekündigt – wegen aggressiven Verhaltens.
Dementsprechend entwickeln sich zurzeit leider auch Verhaltensmuster, die ich erschreckt an meinem Sohn während des Umgangs feststelle. Es ist eben „seine Umgebung“. Er kennt es eben nicht anders.
Seine etwas ältere Halbschwester hatte bei der Mutter erhebliche schulische Probleme. Die Noten standen immer kurz vor der 5. Nachdem sie nun seit mehreren Jahren strikt jeglichen Kontakt mit der Mutter verweigert hatte, schließt sie gerade eine Ausbildung erfolgreich ab, nachdem sie als Klassenbeste die Schule verlassen konnte. Ein Studium ist geplant.
All diese Umstände reichen dem Richter nicht.
Lieber macht er sich im Gerichtssaal über den Namen meines Anwaltes lustig und sucht offen den Streit mit ihm.
Nun geben die schulischen Leistungen meines Sohnes Anlass zu größten Bedenken. Die Frage, ob Gymnasium oder nicht, dürfte bereits beantwortet sein.
Das macht Richter und Gutachter zu Tätern.
Nur bleibt dann die Frage: Wer richtet die Richter? In einem Land wie Brandenburg weht immer noch der unselige Geist der Weltanschauung des Reiches, in der das Mutterbild des obersten Muttersöhnchens die Wahrnehmung seiner Richter prägte. Daran hatte auch der sozialistische Freilandversuch nichts geändert.
@Cora
Aufgeben ist im Sinne Kindes nicht wirklich eine Option. Dein Kind hat auch ein Recht auf dich. Mein Einsatz für meinen Sohn dauert nun schon über 8 Jahre. Und in kleinen Schritten komme ich immer weiter voran. Ich werde jetzt wieder einen Antrag stellen… und Sorry an den Verfasser oben… dieser wird die Versäumnisse der damaligen Gutachterin und des Richters wieder klar auf den Tisch bringen. IM SINNE DES WOHLES MEINES SOHNES. Von dem betreffenden Richter werden übrigens immer mehr Urteile in der nächsten Instanz „kassiert“.
Nachtrag:
Ist es allgemein üblich, dass ein Richter in fast allen Fällen immer die gleichen Gutachter Bestellt? In diesem Fall ausschließlich das “Institut für Familie und Gericht” und auch deren “freie” Mitarbeiter? Man möchte dem Guten ja nichts unterstellen, aber die methodische Häufigkeit leistet dem Gedanken Vorschub, dass schließlich der nächste Urlaub vor der Tür steht. Und Urlaub ist teuer.
Zudem ist das Institut ja hinlänglich für die miese Qualität ihrer Gutachten bekannt. Aber leider fehlen hier Richter und Gutachter das Gen, sich dafür schämen zu können.
In der Regel führen sich solche Wiederbestellungen auf ganz pragmatische Beweggründe zurück. Zum Beispiel auf die Verfügbarkeit, womit Wartezeiten und Verfahrensverzögerungen verhindert werden können. Oder auch zügiges Arbeiten, wenn der Richter weiß, dass ein bestimmter Gutachter zeitnahe Termine umsetzen und damit das Verfahren voranbringen kann. Wenn Gutachter wiederholt negativ auffallen, müsste sich das durch erfolgreiche Gegenentscheide gegen deren Gutachten bemerkbar machen. Meint: Entweder (muss) der Richter alsdann mehr oder minder ohne nützlichen Input durch das Gutachten entscheiden, dann bringt das Gutachten nicht viel und er wird diesen Gutachter eher nicht mehrfach wiederbestellen, oder aber Entscheidungen die auf diesen Gutachten basieren werden immer wieder aufgehoben, weil die Gutachten fachliche Mängel aufweisen. Auch da wäre es für den Richter nicht von Vorteil, diesen Gutachter immer wieder zu bestellen. Mit der Bewertung von Gutachten u.ä. durch Laien, Betroffene oder auch externe “Experten” sollte durchaus kritisch umgegangen werden. Ein Gutachten, das fachliche Mängel aufweist, ist angreifbar, wird es angegriffen und dadurch die Entscheidung aufgehoben, wird der Richter sich gut überlegen, ob er basierend auf diesen Gutachten weitere Entscheidungen trifft, denn in seinem Sinne ist das dann nicht.
Das ist die schöne Idealvorstellung und wünschenswert. In einer Stadt wie Berlin gibt es für Familienrichter nicht wirklich Mangel an Auswahl. Eher ist der Markt überlaufen. Und wer schon mal versucht hat, ein offensichtlich eher schlecht zusammenkopiertes Gutachten (der Name des Kindes hat einige male gewechselt und auch der Wohnort an einer Stelle) anzugreifen, weiß, wovon ich da rede.
Das Gutachten dieses Institutes in fast allen Fällen teilweise drastische Mängel aufweisen, wird durch zahlreiche Gegengutachten erwiesen.
Die Aussage “Auch da wäre es für den Richter nicht von Vorteil, diesen Gutachter immer wieder zu bestellen.” ist sehr richterfreundlich formuliert, jedoch ohne jede Aussagekraft. Was soll dem Richter denn hier konkret erwarten? Welche reale Nachteile hätte er zu erwarten? Etwa das scharfe Schwert der Dienstaufsichtsbeschwerde? Schon das formulieren einer solchen ist schon vertane Zeit.
Die nackte Wahrheit ist, dass es einen Richter in der Regel nicht wirklich kümmert, welche Qualität sein Gutachter hat.
Warum gibt es nicht eine “Pflicht”, dass zumindest Verfahrensbeistände, “der/die explizit dazu verpflichtet ist, parteiisch die Interessen des Kindes zu vertreten und zu wahren ” ( Zitat siehe Artikel) nicht eine spezielle Ausbildung betreffs sagen wir mal mind. ” Grundlagen der Kindespsychologie und – entwicklung ” (besser noch viel mehr!) vorweisen müssen, damit sichergestellt werden kann, dass sie die fachliche Kompetenz haben, die Interessen des Kindes zu vertreten und zu wahren. Wäre für alle an familiengerichtlichen Prozessen Beteiligten von Vorteil, aber besonders hier absolut notwendig – leider kaum der Fall. Eine Expertin zum Kindeswohl kommentierte das ( also den Fall, das keine fachliche Kompetenz verlangt wird) treffend so : “Ja, was kann dabei herauskommen, wenn Nichtschwimmer Schwimmunterricht geben.” Mehr als traurig …
Der Artikel spricht tatsächliche Probleme der Verfahren an Familiengerichten an, geht aber bei der Analyse der wesentlichen Ursachen, der Motive der Beteiligten und den Rechtsgrundlagen an der Realität vorbei. Faktisch stellt sich der Artikel als kritiklose Lobbyismus-Dienstleistung für Juristen und berufliche “Kindeswohlschützer” dar. Das ist sehr schade.
Richtig ist, dass unerfahrene Eltern vor den Gerichten vollkommen chancenlos sind, die nicht dem verfassungsrechtlichen Anspruch zu Kindeswohl, Selbstbestimmungsrecht und Elternschaft genügen. Ohne Anwalt geht bei solchen Gerichten nichts. Aufgabe des Anwalts wäre vor allem die nachhaltige Durchsetzung des Verfahrensrechts und einer sorgfältigen Tatsachenermittlung durch das Gericht, um Manipulationen maximal einzudämmen. Das klappt auch bei Fachanwälten für Familienrecht in der Praxis recht selten und insbesondere bei einem VKH-Mandat oft höchstens bis zum 1. Gerichtstermin. Denn nach dem Termin ist die maximale Vergütung “verdient” (inklusive der eventuellen Einigungsgebühr) und das Interesse für den Mandanten erlischt ruckartig. Das wird natürlich nicht offen eingestanden. Stattdessen kommt es zur Fehlberatung, zur plötzlichen Übernahme der Gegenargumente, Nichterreichbarkeit des Anwalts, zu Vorwürfen gegen den Mandanten und damit begründete Mandatsniederlegung.
Gerichtserfahrene Eltern werden von diesen Gerichten und Anwälten oft als uneinsichtig und querulatorisch diffamiert. Die Erkenntnisquellen über die Fehlfunktionen und Eigeninteressen der Juristen sprudeln im Laufe der sich aus sich selbst heraus vermehrenden Verfahren zu immer gleichen Sachverhalten. In der Sache selbst wechseln sich Erfolge und Fehlschläge oft ab. Konzentration auf das Wesentliche, Durchhaltevermögen und ein verständnisvolles Lebensumfeld sind für diesen aufwändigen Gerichtszirkus Grundvoraussetzung.
Bei Gerichten, die den verfassungsrechtlichen Anspruch ernst nehmen, können Eltern ohne Anwalt oft sogar besser fahren. Das vermeidet Schnittstellen, anwaltliche Fehler und erhöht die Selbstwirksamkeit. Wer die Bedürfnisse und Interessen seines Kindes und natürlich auch die eigenen Interessen nicht aus dem Blick verliert, sich sachlich, verbindlich und einigungsfähig zeigt, steht einer anständigen Lösung definitiv nicht im Weg. Das wird ein verantwortungsvolles Gericht eben nicht durch Ausgrenzung “honorieren”. Denn die gerichtliche Pflicht zur vollständigen Ermittlung der Tatsachen, die Hinwirkungspflicht auf Einigung und möglichst niedrigschwellige Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls schließt das bei ernsthafter Verfahrensführung gerade aus.
Nach meiner Erfahrung ist es besser Gerichtsverfahren vorsorglich zu vermeiden, wenn eine angemessene und nachhaltige Einigung außergerichtlich möglich ist. Eine “Optimierung” durch das Gericht halte ich für illusorisch.
Der Artikel fasst sachlich die wesentlichen Aspekte übersichtlich zusammen, dafür vielen Dank.
Ich habe einen Vergleich geschlossen über die umgangszeiten. Ganz am Anfang wo ich mit meiner exfrau eine eigene einvernehmliche Regelung getroffenen habe. Hatte ich 12 tage im Monat Umgang. Nachdem es zu Gericht ging wurden mir die Tage Stück für Stück weggenommen. Warum? Weil meine exfrau von ihrer Anwältin beeinflusst wurde weil die Anwältin des Kindes eine Verringerung vorgeschlagen hat.
Als bei der vorletzten Verhandlung dann 2 tage in der Woche plus 14 tätig am wochenende vereinbart wurde bin ich um mich abzusichern hingegangen und wollte dieses durch meinen Anwalt vom Gericht festgeschrieben haben. Stattdessen wurde mir wieder ein tag genommen. sodass mir letztendlich nur der Vergleich zu einem tag blieb. DenN die Rechtsanwältin meines Kindes schon wieder eine Verminderung vorgelegt hatte. vorsorglich für den fall das ich weiter für das Recht meines Sohnes kämpfe seinen Vater ausreichend zu sehen. sowie auch für mich als Vater zeit mit meinem Sohn zu haben.
Ich frage mich hier wirklich wie kann es sein das Gutachter Rechtsbeistand fürs Kind Jugendamt und der Richter eine vormals gute Lösung für alle vernichten und die Situation für Kind und einen Elternteil so dermaßen verschlechtern.
Man wird gezwungen.
Bezogen auf den Artikel, ein Kind würde schaden nehmen wenn es den Vater sehen kann. wo hier die mutter eine kindesentziehung Vater /Sohn vollzogen hatte, ist ja wohl Schwachsinn.
Ich meine sicher würde es am Anfang problematisch werden aber nicht psychologisch unmöglich. Was psychologisch schadhaft ist. Ist wohl eher das Verhalten der Mutter und das des Gerichts. Durch eine weitere Verlängerung der Entfremdung und weitere negativen Einflüsse auf das Kind kann keine bessere g eintreten. Stattdessen ist eine weitere Verzögerung des umgamgsverbots für den Vater und des Kindes eine Verschlimmerung. Die Mutter hätte seitens des Gerichts sofort bestraft werden müssen. Da ihr Verhalten von vornherein nicht dem kindeswohl entspricht und es weiterhin nicht entspricht.
Es ist einfach unglaublich was im allgemeinen geurteilt wird. Wenn man sich so im Internet durch die verschiedenen Foren liest und hört was so alles passiert fehlen mir ganz einfach die Worte.
Kinder werden hier systematisch von dem anderwn elternteil entfremdet.
Meine Ideologie ist ein wechselmodell als Standarte einzusetzen. Zeiten müssen die Eltern ausmachen mit Hilfe von Mediatoren anstelle von Gutachtern die sich sowieso für eine Seite entscheiden müssen. Sonst haBen sie keinen Sinn für den Richter.
Der Elternteil der sich dann wiederholt negativ verhält und negativ auf das Kind und seine Entwicklung einwirkt der bekommt im Zweifelsfall oder ernstfall ein geringeres umgamgsrecht oder weiteres. sodass man vom paritätsmodell zum residents modell wechselt wenn es dann nötig ist.
Zurück zu mir.
Ich habe mein Kind nur noch 8 tage im Monat. Mir wurde gesagt ich kann ja glücklich sein mit meinem wöchentlichen extra tag.
hat mal jemand das Kind gefragt?
Das Kind sollte in jedem fall das recht bekommen beide Eltern zu gleichen Teilen sehen zu “dürfen”.
Man wird hier in Deutschland. Eltern wie Kinder dazu gezwungen.
Beispiel: Wenn ein Kind länger bleiben möchte bei Mama oder Papa dann sollte man das akzeptieren und das Kind nicht zwingen zu gehen. Wir sind doch oder sollten doch das wohl unserer Kinder an erster Stelle sehen. Dann wird die Zeit eben beim nächsten mal ausgeglichen wenn es andersrum läuft.
Wenn die Arbeit /der Job es nicht zulässt das ein Kind länger bleibt dann kann man vielleicht auch noch nahe verwandte involvieren die das Kind zur krippe kita oder schule bringen ect.
Wenn die Kinder älter sind wird es sowieso einfacher als im Alter von 1-6 Jahren ist.
Ich verstehe die Eltern nicht, die ihre Abneigung zum ex auf das Kind projektieren oder das Kind benutzen. Solche Eltern Personen sollte man sofort hart bestrafen. Die haben es nicht verstanden Eltern zu sein.
In diesem sinne verabschiede ich mich hier und wünsche allen die ehrliches Interesse an ihren Kindern haben. Habt kraft und Ausdauer vergesst eure Kinder nicht. kämpft immer weiter. Eines Tages vielleicht werden die Kinder euch fragen. und dann könnt ihr es ihnen erklären Ihnen zeigen was getan wurde. und unsere Kinder werden es euch danken. Wenn auch viel Zeit und Momente verloren gegangen sind was mit großem herzschmerz verbunden ist. Aber unsere Kinder werden wissen das wir sie immer über alles geliebt haben.
Bleibt dran. versucht alles. LG
Hier merkt man, wie groß der allgemeine Frust ist, auch und gerade wenn man anwaltlich vertreten war/ist und sich auf der sicheren, weil gerechten Seite wähnt.
Der Appell, sich ausschließlich am Kindeswohl zu orientieren, ist richtig. Hilfreich wären Hinweise, wie der juristische Laie es fertigbringt, dieses Kindeswohl getrennt von allen “gerechten” Gesichtspunkten zu erkennen.
Hilfreich wäre auch ein Hinweis, wie man auf das Krähensyndrom reagiert. Anwälte der Gegenseite müssen natürlich den Standpunkt ihrer Auftraggeber vertreten, dürfen aber nicht bewusst lügen – tun es aber schamlos und häufig auch nachweisbar. Ich habe von keinem Fall gehört, wo ein “Organ der Rechtspflege” zur Verantwortung gezogen wurde. Des Brot ich ess des Lied ich sing…
Last but not least: Das Familienrecht ist nach wie vor Frauendomäne. Männer müssen sich leider bewusst sein, dass ihre Chancen weitaus geringer sind. Auch nach der Reform des Sorgerechts hat “im Übrigen” gem. § 1626a Abs. 3 BGB die Frau das Sorgerecht. Diese kodifizierte – verfassungswidrige – weibliche Rache ob anderer Männerdomänen wird wohl erst begradigt, wenn sich mehr mutige Männer in die Löwengrube des Familienrechts wagen.
Sehr schöner Artikel, der das Kindeswohl in den Vordergrund stellt. Leider wohl nicht verständlich für Elternteile, die das Führen einer Auseinandersetzung in den Vordergrund stellen. Mein Rat: Hände runter. Irgendwann fragt auch jedes Kind mal nach dem entfremdeten Elternteil und nimmt ggf. Kontakt auf. Im Verfahren: Es geht nicht um Ihre Befindlichkeiten. Sorry!
Sorry, welche Erfahrungen haben Sie?
Vielen Dank für diesen informativen Artikel. Ich bin Mutter eines 1,5 Jahre alten Sohnes und es ist für mich sehr schwer, meine beziehungsbezogenen Motive vom Wohl meines Kindes zu trennen. Damit bin ich aber sicher nicht allein. Auch der klagende Vater scheint dieses Problem zu haben. Dies ist, wie ich meine, menschlich.
Ich sehe es also als meine Pflicht als Mutter, mir ggf. Psychologische Hilfe zu holen, um meine Motive zu ergründen. Kein Gericht der Welt entbindet Eltern von ihrer Verantwortung dem Kind gegenüber. Niemand kennt das Kind besser, als die eigenen Eltern. Das sollten Eltern nicht vergessen.
“Es nun an diesen Elternteil heraus zu geben und dort zu belassen, würde im besten Fall zu behandlungsbedürftigen Traumatisierungen führen, im schlimmsten Fall erleidet das Kind psychologischen Schaden, der nie mehr ganz zu reparieren ist.”
Der psychologische Schaden, besser gesagt der Entwicklungs-Schaden der entfremdeten Kinder, werden diese erst später im eigenen Leben fühlen müssen: Da sie in ihrer Entwicklung – gegenüber den Kindern die in Kernfamilien oder im Wechselmodell aufgewachsen sind – zurückbleiben, haben sie viel schlechtere Chancen im Leben. Das scheinen alle Studien – auch die vom DJI – zu ergeben.
Man kann sich sicherlich auf die Position stellen, dass der Kinderbesitzer die absolute Macht hat. Man kann auch alle mögliche Argumente erfinden, um zur Schlussfolgerung zu kommen, dass man den Kinderbesitzer in seiner Gewalt gegenüber dem Kind – denn die Verweigerung des Umganges mit dem anderen Elternteil, ob bewusst oder unbewusst entschieden, bleibt Gewalt – auch noch fördert.
Es muss aber einem bewusst sein, dass man dann Ideen vertritt, die NICHT im Sinne des Kindeswohls sind.
Übrigens sind – soweit ich das verstanden hatte – bei den Franzosen Strafen bei Umgangsverweigerung fällig. Soweit ich weiss, gab es da keine psychischen Schäden bei den Kindern. Warum kann das Ausland im Sinne des Kindeswohls entscheiden und Deutschland nicht?