Kommt es zur Trennung, verändert sich das Miteinander mit dem eigenen Kind erheblich. Es müssen Vereinbarungen oder Regelungen dazu getroffen werden, wann das Kind Zeit mit den Elternteilen verbringt.
Oft finden sich solche Umgangsregelungen außergerichtlich und die ehemaligen Partner können sich einigen. Funktioniert das allerdings nicht, steht zunächst die Beratung der örtlichen Jugendämter zur Verfügung. Dort kann eine schriftliche Umgangsregelung unter Moderation eines Jugendamtsmitarbeiters erstellt werden. Das kann helfen, wenn Gespräche ohne Vermittler schnell eskalieren.
Ist auch mit Hilfe der Beratung keine Einigung möglich, muss ein Familiengericht eine Umgangsregelung festlegen. Dann nimmt die Diskussion um Für und Wider oft abstruse Dimensionen an und nüchtern betrachtet sind viele Argumente die angebracht werden um mehr oder weniger Zeit mit dem eigenen Kind zu begründen eher abenteuerlich. Auf diesen Seiten finden Sie nützliche Informationen zu üblichen Umgangsregelungen, zum Verlauf von Gerichtsverfahren zum Thema Umgang und natürlich Tips und Hinweise, wie eine einvernehmliche, sinnvolle Umgangsregelung aussehen kann. Darüber hinaus informieren wir Sie über das sogenannte Wechselmodell oder auch Doppelresidenzmodell und zeigen Vor- und Nachteile von Telefonkontakten auf.
Hallo mein Name ist Corinna
Ich habe zwei Kinder 12 und 3 Jahre. Mein Expartner sagte mir plötzlich dass er kein Kontakt zu mir oder den Kindern haben darf und dass er mir das Schreiben vom Gericht angeblich nicht zeigen darf. Bekomme ich als Mutter denn nicht auch ein Schreiben vom Gericht und stimmt das dass man mir das Schreiben nicht zeigen darf????
Guten Tag,
wenn ein Gericht Entscheidungen irgendeiner Art trifft, muss dem ja ein Verfahren vorausgegangen sein. Die Beteiligten des entsprechenden Verfahrens werden dann alle(!) durch das Gericht über die Entscheidung informiert. Allerdings sind ein Kontakt- und Näherungsverbot und ein Umgangsausschluss nicht dasselbe. Ich weise darauf hin, da Sie im Bereich Umgangsrecht nachfragen. So beinhaltet auch z.B. ein Kontakt- und Näherungsverbot gegenüber dem betreuenden Elternteil keinen Umgangsausschluss.
Hallo Mein Name ist Chris ich weiß keinen Rat mehr als leiblicher Vater meines jetzt 18monate alten sohnenes habe ich paar fragen
Gestern um 11.30uhr wurde ich angerufen vom Jugend Amt Mann hat meinen Sohn in Opud genommen die noch ehe frau hat unterschrieben und es Gibt keinen Gerichtsbeschluss.
Zudem hat Mann gesagt das ich meinen Sohn nicht mehr sehen darf und das Umgangsrecht
Ohne Gericht außer Kraft Gesetzt wurde zu dem erfolgte der Anruf so das mir keine Möglichkeit
Gegeben wurde Einspruch ein zu legen