[Vorwort: Aufgrund der statistischen Regelsituation wird im folgenden Artikel die Rede von Säuglingen sein, die nach einer Trennung bei der Kindesmutter leben und Umgang mit dem Kindesvater ausüben. Obschon natürlich bekannt ist, dass es auch Säuglinge gibt, die nach einer Trennung beim Vater bleiben, sind diese Fälle deutlich seltener. Auch erheblich seltener als der Verbleib von Kleinkindern und älteren Kindern beim Vater. Daher soll folgend auf die überwiegend typische Konstellation Bezug genommen werden.]
Während bei einer Trennung mit Kind die meisten Eltern sich darüber im Klaren sind, wie das Sorgerecht genau geregelt ist – gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht – bestehen zum Umgangsrecht immer wieder große Unsicherheiten. Verwundern kann das nicht, hat doch der Gesetzgeber zwar klar geregelt, dass ein Umgangsrecht vor Allem des Kindes mit beiden Eltern aber auch jeden Elternteils mit seinen Kindern besteht, mehr aber nicht.
Umgangsrecht mit einem Säugling bedeutete Umgang mit der Mutter
Noch vor wenigen Jahren war es Usus, dass Umgang mit einem Säugling praktisch nur in Form von Besuchen bei der überwiegend betreuenden Mutter stattfinden konnte, die mehr oder weniger per se das alleinige Sorgerecht für das Kind erhielt. Regelmäßig wurden dazu einerseits die Mütter mehr oder weniger gedrängt, den Umgang in ihren eigenen vier Wänden stattfinden zu lassen, andererseits stand Umgang ohne Beisein der Mutter praktisch außer Frage. Diese Haltung war zweifellos auch dem Umstand geschuldet, dass gesellschaftlich akzeptiert Männern die alleinige Versorgung und Pflege eines Säuglings nicht zugetraut wurde. Es kursierte sogar die Annahme, Säuglinge hätten per se eine innige Bindung an die Mutter und praktisch keine an den Vater, diese entwickle sich erst im Kleinkindalter.
Leider zeigen auch heute noch vereinzelte Entscheidungen vorwiegend kleiner Amtsgerichte, dass noch nicht allerorten derartige Haltungen vom mordernen Familienverständnis abgelöst wurden. Insbesondere in strittigen und hochstrittigen Trennungsfällen, wenn das betreuende Elternteil im Grunde gar keinen Umgang zulassen will, wird mitunter noch auf solche Lösungen zurückgegriffen – und oft genug das Problem damit noch verstärkt, denn frisch nach der Trennung können die Eltern häufig kaum ohne Spannungen beieinander sein.
Heute wissen wir, auch dank moderner Forschung, dass die Idee, Säuglinge könnten sich nur eng an eine Person binden, nicht der Realität entspricht. Selbstverständlich entwickelt auch ein Kleinstkind enge Bindungen an alle ihm zur Verfügung stehenden Bezugspersonen, sofern diese Bindung entsprechend aufgebaut und gepflegt wird. Kümmert sich also ein Elternpaar gemeinsam um ihr neugeborenes Kind, entwickelt dieses Kind auch an beide Elternteile eine enge Bindung. Es gibt dann zwei sogenannte Hauptbezugspersonen. Nicht, wie lange angenommen, grundsätzlich nur eine. Eine naturgegebene Sonderstellung der Mutter beim Kind, gibt es demnach nicht.
Streitfrage Stillen und Umgangsrecht
Ein immer wieder vorgebrachter Einwand gegen eine übliche Umgangsregelung auch bei einem Säugling ist das Stillen. Denn Stillen kann nun einmal direkt nur die Kindesmutter und zudem muss das Kind, wenn es gestillt wird, mehr oder minder zwangsläufig im Abstand weniger Stunden zu diesem Zweck zur Mutter gebracht werden. Dieser Umstand wurde zwischenzeitlich sogar von Lobbyvereinigungen aktiv als Möglichkeit propagiert, das Umgangsrecht eines Vater mit seinem noch kleinen Kind einzuschränken, indem auf das Stillen verwiesen und so lange wie nur irgend möglich gestillt wird, auch über die Empfehlungen von Ärzten und Hebammen hinaus.
Empfohlen wird das ausschließliche Stillen eines Säuglings bis zum sechsten Lebensmonat um Allergien vorzubeugen und die Entwicklung des Kindes optimal zu unterstützen. Allerdings meint Stillen aus medizinischer Sicht die Ernährung mit Muttermilch – nicht den Vorgang. Ab dem siebten Lebensmonat sollte dann beigefüttert werden, während jedoch auch weiterhin gestillt wird. Das sind Empfehlungen für ein Ideal. Tatsächlich gibt es zahlreiche Mütter, die nicht stillen wollen oder können oder nicht die vollen sechs Monate stillen möchten. Andere Mütter wollen schnell wieder in den Beruf einsteigen und können das mit direktem Stillen nicht vereinbaren. Für all diese Möglichkeiten gibt es Lösungen, sei das in Form von Ersatznahrung, die natürlich leider nicht all die wertvollen Inhaltsstoffe der Muttermilch aufweisen, oder in Form des Abpumpens von Milch, damit der Säugling auch von anderen Personen gefüttert werden kann.
Natürlich beinhaltet das unmittelbare Stillen mehr als Nahrungsaufnahme. Es geht auch um Nähe und Geborgenheit, häufig sprechen Mediziner auch von der Anregung aller Sinne des Kindes wie Schmecken, Riechen und Fühlen. Allerdings setzen diese zusätzlichen Effekte nicht voraus, dass das Kind immer direkt gestillt wird. Der medizinisch betrachtet wesentliche Teil ist die Ernährung mit Muttermilch. Tatsächlich erleidet ein Säugling aber keinen Schaden, wenn er nicht oder nicht immer direkt an der Brust gestillt wird. Vielmehr geht es um einen zusätzlichen Nutzen für das Kind.
Auch gegen Übernachtungsumgänge spricht nichts
Wohl gewissen Berührungsängsten geschuldet zögern noch immer manche Gerichte, ganz normale Umgangsregelungen auch für Säuglinge zu treffen. Besonders betroffen davon sind lange Umgangstage und Übernachtungen. Es herrscht die latente Idee, das Zusammensein mit dem Vater sei für das Kind eine Art Aufregung, womöglich sogar Stress und es müsse dann wieder zurück zur Mutter um Ruhe zu finden.
Das ist natürlich Unsinn.
Kümmern sich Eltern von Beginn an gemeinsam um ihr Kind, besuchen gemeinsam entsprechende Vorbereitungs- und Fortbildungskurse für den Umgang mit dem Säugling nach der Geburt und sind entsprechend gut mit dem Kind vertraut, gibt es keinen Grund für die Unterstellung, das Kind würde ein Zusammensein mit dem Vater als belastend empfinden. Ähnliche Gedanken kämen zudem nicht auf, wenn das Kind zum Beispiel von der Großmutter betreut würde. Hier zeigen sich späte Auswüchse von handfestem Sexismus, der Männern den Umgang mit Kleinstkindern nicht zutrauen möchte. In unsere heutige Zeit passen solche Ideen gewiss nicht mehr.
Entsprechend gilt aber natürlich für einen Säugling dasselbe, wie für alle Trennungskinder in Fragen des Umgangsrechtes und grade auch des ständigen Aufenthaltes: Wer hat das Kind vor der Trennung überwiegend betreut?
Haben sich die Eltern die Betreuung geteilt, steht umfangreichem Umgang und auch Übernachtungen gar nichts entgegen, wenn die Ernährungsfrage geklärt werden konnte. Hat allerdings bis zur Trennung ein Elternteil alleine den Mammut-Anteil der Betreuung geleistet, sich deutlich überwiegend um das Kind gekümmert, dann muss das berücksichtigt werden. Hier können Aufbauregelungen nützlich sein, die einerseits die Stärkung der Bindung des Kindes an das nicht überwiegend betreuende Elternteil fördern und andererseits dem Elternteil selbst Zeit einräumen, sich mit der Pflege und Betreuung eines Kindes im entsprechenden Alter vertraut zu machen. Dabei sollte allerdings nie vergessen werden, dass alle Eltern nach Geburt des ersten Kindes den Umgang mit und die Pflege dieses Kindes von Null einüben und das in aller Regel ohne Kontrolle von außen gut funktioniert und kaum argwöhnisch beobachtet wird, ob das Kind die Pflegeversuche der Eltern schadfrei übersteht. Es darf davon ausgegangen werden, dass Eltern in aller Regel ihrem Kind nicht mutwillig Schaden – auch nach einer Trennung und einzeln nicht.
Oft haben die Eltern ein Problem, nicht die Kinder
Tatsächlich fällt es häufig nicht den Kindern, sondern vielmehr den Müttern sehr schwer, sich über Stunden und ggf. auch über Nacht von ihrem neugeborenen Kind zu trennen. Die Behauptung, das Kind nehme durch dieses Fortsein von der Mutter Schaden ist dann Schutzbehauptung um das eigene Sehnen nach der Nähe des Kindes nicht formulieren zu müssen. Eben das ist jedoch vernünftig, nicht nur um allen Beteiligten den Umgang mit der Situation zu erleichtern, sondern auch um selbst die eigene Haltung bewusst wahr zu nehmen.
Grade nach einer Trennung mit Kind gründen viele Konflikte und später auch oft genug Gerichtsverfahren auf solchen unausgesprochenen eigenen Bedürfnissen und können von vorn herein vermieden werden, indem nicht nur nach außen, sondern auch sich selbst gegenüber ehrlich reflektiert wird, weshalb eine bestimmte Haltung vertreten wird.
Möchte sich eine Mutter nicht von ihrem Säugling trennen, kann dies aber nicht offen formulieren, so dass Kompromisse gefunden werden können, die das Problem wenn nicht beheben, dann doch zumindest lindern könnten, entsteht zwangsläufig ein latenter Vorwurf gegen den Kindesvater, das Kind sei dort per se weniger gut aufgehoben als bei der Mutter. Es fehle dem Säugling dort etwas. Dieser Vorwurf wertet den Vater als Bezugsperson des Kindes erheblich ab und schafft die Behauptung einer Ungleichheit der Eltern von Natur aus. Wir wissen heute, dass diese früher auch öffentlich vertretene Haltung nicht der Realität entspricht – dennoch führt sie immernoch regelmäßig zu hochstrittigen Trennungen.
Kürzer und öfter vs. länger und seltener
Und dann gibt es da noch dieses regelmäßige Zitat, ein noch sehr kleines Kind sollte häufiger aber kürzer Umgang wahrnehmen, während ein älteres Kind seltener, dafür jedoch längeren Umgang wahrnehmen sollte. Tatsächlich war es trotz Recherche nicht möglich, herauszufinden, von wem diese Aussage ursprünglich stammt – zitiert wird sie hundertfach.
Tatsächlich gibt es eine sinnvolle Begründung für die Idee, dass jüngere Kinder häufiger Umgang haben sollten – denn umso jünger das Kind, umso unausgereifter das Zeitgefühl. Ein Säugling kann einen Zeitraum von mehreren Wochen zwischen Umgängen kaum verarbeiten, auch ein Kleinkind würde bei nur vierzehntägigem Umgang mutmaßlich immer wieder Ansätze vom Fremdeln zeigen. Desto älter ein Kind wird und umso konkreter es den Zeitraum von Umgang zu Umgang begreifen und als vorübergehend verstehen kann, umso sicherer es also wird, dass der Umgangselternteil wiederkommt – immer wieder – umso weniger kritisch ist der zeitliche Abstand.
Kleinkinder und Säuglinge aber benötigen häufigeren Kontakt um die Bindung zur Bezugsperson pflegen zu können.
Keine sinnvolle Begründung allerdings lässt sich finden für “kürzer”. Es gibt keine Belastung des Kindes durch den Kontakt zum nicht betreuenden Elternteil oder durch die Trennung vom überwiegend betreuenden Elternteil. Einzige Erklärung für diese Kombination aus “kürzer” und “häufiger” ist eine mathematische: Damit am Ende ein Säugling nicht exzessiv mehr Umgang mit dem nicht betreuenden Elternteil hat als ein älteres Kind – denn laut einer Entscheidung des BGH ist das Alter das Kindes kein Argument um z.B. Übernachtungen beim Umgangselternteil auszuschließen – müssen die Umgänge natürlich, wenn sie häufiger stattfinden, insgesamt kürzer sein, damit letztlich eine Art Regelumfang an Umgang erreicht wird.
Eine belastbare Begründung dafür, dass ein kleines Kind oder ein Säugling keine längere Zeit in Obhut des nicht betreuenden Elternteils verbringen könnte, gibt es ausdrücklich nicht.
Vor allem gibt es keine sinnvolle Begründung für ” bei älteren Kindern weniger Umgangshäufigkeit”.
Gemeint ist: Das kleine Kinder häufig Umgang in kurzen Zeitabständen benötigen, der dafür aber kürzer ausfallen KÖNNTE falls daß Stillen ein Problem darstellt.
Sobald die Kinder dann größer sind, wird automatisch von einer Reduzierung der Umgangshäufigkeit ausgegangen, da sich Kinder ja nun besser ERINNERN können.
Wer sich erinnern kann, soll doch bitte in Erinnerungen schwelgen.
Das sind natürlich abgekaute Urteilsbegründungen welche einfach immer wiederholt wurden bis dise sogar in Gegenteil verkehrt wurden.
Man hat also häufigen Umgang bei einem Kleinkind empfohlen und daraus folgt ein weniger häufiger Umgang bei älteren Kindern.
Die Rechtspraxis tut ihr übriges.
Die Anwälte sind übrigens Schuld, da sie seit Jahrzehnten mit viel zu geringen “Forderungen” in die Verhandlung gehen.
Wenn immer nur alle 14 Tage Umgang gefordert wird, wel man sich dann auf der sicheren Seite sieht, wird nur selten mehr herauskommen können.
Boa so viel Müll
Hallo Leyla,
wenn Sie das näher ausführen und/oder begründen, gehe ich gerne näher auf Sie ein – so fällt es mir leider schwer.
Sehr geehrtes Trennungmitkind-Team, mit großem Interesse habe ich Ihren Beitrag gelesen. Mich würde interessieren, auf welchen (wissenschaftlichen) Erkenntnissen Ihre Feststellungen und daraus resultierenden Schlussfolgerungen basieren. Gibt es hierzu Quellenangaben, die Sie nennen können? Insbesondere hat mich gewundert, dass es keine naturgegebene Sonderstellung der Mutter mehr gibt. So ist doch biologisch und entwicklungspsychologisch nachgewiesen worden, dass aufgrund der vorgeburtlichen Nähe eine ganz besondere Bindung zwischen Säugling und Mutter – in der Tierwelt wie auch bei den Menschen – besteht. Ich bin gespannt, inwiefern die bisher geltenden wissenschaftlichen Erkenntnisse überholt sind. Herzlichen Dank für Ihre Mühe! Freundliche Grüße, Carola
Sehr geehrte Carola,
Sie vermengen da etwas – der “Vorsprung” einer Mutter in der Bindung zum Säugling durch die Nähe der Schwangerschaft hat mit der Frage, inwiefern das Kind nach der Geburt enge Bindungen entwickeln kann nichts bzw. nicht viel zu tun und darum – ausdrücklich – dreht sich dieser Artikel. Bindungen sind nur sehr bedingt statisch, sie bestimmen sich nicht durch ein WAR sondern durch ein IST. Es ist also vollkommen gleich, wie eng ihre Bindung zu irgendjemandem sein mag, das hindert denjenigen – auch ein Kind – nicht daran, sich ebenso eng an weitere Personen zu binden. Die Behauptung, eine Mutter habe gegenüber einem Vater per se auf Lebenszeit einen Bindungsvorsprung via Schwangerschaft ist insofern und war wissenschaftlich betrachtet immer Unsinn. Daher lässt sich sagen, die entsprechenden wissenschaftlichen Arbeiten, durch welche belegt wurde, dass ein Kind sich selbstverständlich und ebenso eng an weitere Bezugspersonen binden kann und wird, wenn es denn die Gelegenheit hat, im Grunde angestrengt wurden, um ideologische Behauptungen zu widerlegen, denen es an wissenschaftlicher Untermauerung von Grund auf mangelte.
Gerne kann ich die konkrete Arbeit zur Bindung an mehrere Bezugspersonen noch einmal mit Quellverweis heraussuchen – wie erwähnt hat jedoch die Schwangerschaftsbindung nichts zu tun mit Behauptungen, hierdurch entstünde ein unaufholbarer Bindungsvorsprung.
Liebes Trennungskind-Team,
der Vater meines Kindes hat mich zu Beginn der Schwangerschaft verlassen, da er kein Kind haben wollte. Während ich mich alleine auf unser Kind vorbereitet habe ist er jetzt nach ihrer Geburt schwer begeistert von dem Baby. Das kann ich sehr gut nachvollziehen und ich möchte es gerne fördern, dass die beiden trotz unserer Trennung eine gute Bindung zueinander aufbauen. Das Kind ist heute vier Monate alt.
Der Kindsvater ist nicht bereit zu mir nach Hause zu kommen um dort Zeit mit seiner Tochter zu verbringen und sie nach Feierabend mit ins Bett zu bringen. Auch das Angebot alleine in meiner Wohnung zu sein und ich halte mich in der Zeit in der Nachbarschaft auf, möchte er nicht wahrnehmen, da er sagt er möchte mit meinem Leben nichts zu tun haben. Ich finde diese Einstellung bei einem gemeinsamen Kind grundsätzlich schwierig.
Unsere Tochter wird voll gestillt und verweigert die Flasche, wenn ich Milch abpumpe. Sie ist also momentan in relativ kurzen Abständen an mich gebunden. Und ich möchte den Vorwurf, dass dies ein Argument sein soll, warum der Umgang des Vaters begrenzt wird, klar von mir weisen. Leider geht das aus ihrem Text leicht hervor. Ich setzte mich sehr dafür ein, dass der Vater auch in dieser Situation einen Raum bekommt und finde wir sind beide gleich wichtig für unser gemeinsames Kind.
Der Vater möchte das Kind nach Feierabend an mehreren Wochentagen zwischen 18:30 und 19:30 abholen und mit ihr in ein Restaurant gehen. Er sagt eine Stunde dort ist ihm lieber als zwei Stunden mit mir zusammen bei mir zuhause. Ausserdem am Wochenende für eine Stunde spazieren gehen (das ist natürlich gar kein Problem). Ich habe Probleme damit, dass das Kind am Abend irgendwo draussen sein soll und ihre ins-Bett-geh Routine an mehreren Wochentagen nicht gewahrt wird. Ist das wirklich eine produktive Lösung im Sinne des Kindes?
Da es keine Rechtsprechung gibt und wir leider Probleme haben selbst eine Lösung zu finden frage ich Sie nach einem Vorschlag zu diesem Thema. Ich bin offen für jede Idee und auch von Erfahrungen anderer zu profitieren. Wir nehmen bereits eine Mediation in Anspruch, aufgrund seines Jobs sind aber grosse Abstände zwischen den Terminen und bisher gibt es auch dort keine produktiven Lösungen. Die Zeit verstreicht und diese Situation nagt an uns beiden.
Das es sehr schwer ist, wenn beide Eltern auf irgendeine Art und Weise verletzt sind, immer distanziert von den eigenen Differenzen zu handeln frage ich offen und ehrlich nach einem Ratschlag und Praxisvorschlag. Vielleicht kann ich ja einen Vorschlag in die Mediation mitbringen.
Mit freundlichen Grüssen
Hallo Katrin,
wenn solche Konflikte auftreten, weil einer nicht möchte, was der andere anbietet, hilft in vielen Fällen ein “zerlegen” des Problems. Was genau ist Ihnen wichtig, was genau ist dem Vater wichtig. Er möchte ausdrücklich keinen Umgang in Ihrer Wohnung wahrnehmen – das ist eine klare Aussage. Welche alternativen Orte kämen also in Frage? Bei Großeltern vielleicht? Oder in einer Spielecke einer Bücherei? Ein Restaurant mit einem Baby würde ich eher begrenzt sinnvoll sehen. Ihrerseits – was ist Ihnen wichtig? Die Routinen der Kleinen zumindest im Wesentlichsten sollen gesichert sein. Die zu-Bett-geh-Zeit ist fraglos eine solche Routine. Wie lässt sich der Kontakt also zeitlich gestalten? Welche Zeiten sind tatsächlich möglich?
Solange Sie scheinbar beide relativ isoliert in den Raum stellen, was Sie jeweils wollen und nicht wollen und quasi darauf warten, dass sich Schnittmengen von selbst auftun, wird es sehr langatmig bleiben.
Daher empfiehlt es sich, stattdessen konkret fest zu halten, was sie jeweils wollen, was ihnen konkret wichtig ist und das auf kleinster Ebene. Wenn Sie diese Punkte identifiziert und gesammelt haben, lässt sich daraus womöglich leichter eine Lösung entwickeln, in der man schlicht all diese Punkte berücksichtigt und von dort ausgehend überlegt “Wie lässt sich das umsetzen?”
Sollte er konkret nicht nur ihren Wohnraum sondern auch den Kontakt mit Ihnen ablehnen, bliebe noch die Überlegung, ob eine andere Bezugsperson des Kindes während der Gewöhnung dabei sein kann. Solange (sofern ich richtig verstehe) das Kind noch gar keine nennenswerte Bindung zum Vater hat ist das natürlich ein Faktor, der irgendwie gelöst werden muss. “Ich will aber” funktioniert da nicht. Insbesondere bei den volljährigen Beteiligten 😉
Alles Gute für Sie
Ich habe selten einen so realitätsfernen Artikel zu Gesicht bekommen. Als Mutter kann ich sehr wohl bestätigen, dass mein Säugling mich braucht, erst recht Nachts. Da kanns der liebevolle Vater tun was er möchte, ohne mich geht da gar nichts.(was mir übrigens auch von diversen anderen Müttern berichtet wurde, also völlig normal.) Zu behaupten es sei “Unsinn” ein Säugling brauche zur Beruhigung seine Mutter , zeigt lediglich das mit diesem Artikel kaum bis gar nichts anzufangen ist. Schon fast lächerlich was der Verfasser hier zum besten gibt.
Hallo liebe Mutter es gibt auch alleinerziehende Väter und das von Anfang an. Das Ihr Baby genau Ihrer Meinung ist wage ich zu bezweifeln Kinder sind dort gut aufgehoben dort wo Sie Liebe, Fürsorge und Geborgenheit bekommen ,das kann sehr wohl auch ein Vater sein.
Bei allem was Sie schreiben geht es mehr um das Wohl des Vaters als das Wohl des Kindes. Ganz schlimm finde ich die Aussagen zum Stillen. Haben Sie gestillt? unglaublich zu sagen das wäre alles nicht so schlimm, wenn das Kind auch mal länger weg bleibt von der Mutter…… Es ärgert mich das so ein Mist auch noch öffentlich gemacht wird.
Absoluter Mist was in diesem Artikel steht! Eine gute Mama ist in den ersten Lebensjahren definitiv nicht durch den Vater zu ersetzen. Ich frage mich auch wo sie diese Sachen mit dem Stillen her haben?! So etwas Frauenfeindliches zu erwarten das Muttermilch abgepumpt wird das Väter ihre Säuglinge in der Gegend rumzerren können. Ein Säugling gehört zu seiner Mama, er weiß wie sie riecht, kennt ihre Stimme (er hat ihr 40 Wochen gelauscht) und weiß das sie seine beschützende Vertraute ist.
Ich frage sie, wenn es die Evolution so gewollt hätte das Männer alles genauso gut können wie Frauen. Und beide gleichberechtigt bei Säuglingen sein sollen, warum sind in den vielen Jahrtausenden Männern keine Titten gewachsen?!
Ich bin ein wenig enttäuscht über die Sichtweise einiger Müttern zu diesem Beitrag. Ich denke und fühle, dass unser Baby sehr wohl eine sehr gute Bindung zu mir als Vater hat. Denn in den vielen Nächten nach der Geburt, war ich für es da und gab ihm Nähe, Liebe und Geborgenheit. Begleitete es durch die Nächte, in denen das Bauchweh es arg quälte oder es einfach von innerer Unruhe geplagt war. Was also tun, wenn die leibliche Mutter das so nicht in dieser Zeit abbilden kann und mit sich selbst stark beschäftigt ist, gerade auch in der Zeit einer Kindbett-Depression in der der Mutter der Kontakt zum Baby äußerst schwer fällt? Ohne Frage sind beide Elternteile für das Baby/Kind wichtig, doch müssen es auch beide gleichermaßen abbilden können und wollen. Schon während der Schwangerschaft begleitete ich unser Baby….durch Streicheln, Sprechen und melodisches Summen am Bauch. Und während der Geburt war ich psychisch und physisch ebenso belastet, wie auch die Mama. Allerdings ohne die Schmerzen der Geburt. Wenn ich gekonnt hätte, hätte ich aber auch diese auf mich genommen. Bedingt dadurch, dass ich bislang den Hauptanteil der Betreuung unseres Babys übernehme, wage ich zu behaupten, dass unser Baby zu mir eine innigere Bindung hat als zur Mutter. Evolutionäre Annahmen hin oder her…..
Auch die Tatsache, dass Kinder die bei Pflegeeltern vom Babyalter auf an aufwachsen und wohl geraten und mit der nötigen Liebe und Fürsorge heranwachsen können, zeigt doch auf, dass selbst die biologischen Eltern nicht unbedingt erforderlich sind, oder? Ich kenne genügend Kinder, die bei ihren leiblichen Eltern im gemeinsamen Haushalt aufwachsen und sich psychisch nicht gesund entwickeln. Gleiches gilt auch für Kinder, die bei getrennt lebenden Eltern aufwachsen – und sich dem egoistischen Verhalten dieser unterwerfen müssen. Worüber also schreiben/reden wir hier? Wichtig für unsere Kinder ist ein “gesundes und schönes Umfeld” mit viel Liebe, Geborgenheit, Verlässlichkeit, dem nötigen Einfühlungsvermögen und recht viel Geduld. Es gibt viele Sichtweisen auf dieses Thema – aber grundsätzlich den Artikel als “absoluten Mist” abzuhandeln ist doch ein wenig simpel, oder?
Guten Tag,
die wissenschaftlichen Untersuchungen, die belegt haben, dass Säuglinge keine Exklusivbindung an die Mutter entwickeln, nur weil sie die Mutter ist und durchaus mehrere Hauptbezugspersonen von Beginn ihres Lebens an etablieren, wenn man Ihnen die Chance einräumt, sind so neu nicht. Die sind tatsächlich schon einige Jahrzehnte alt. Bis sie sich durch gesellschaftliche Rollenbilder und Ideologien hindurchgearbeitet haben, dauert es dann immer ein wenig.