Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die gemeinsame Sorge der Kindeseltern dem Wohl des Kindes am Besten entspricht – sagt der Gesetzgeber. Verheiratete Paare haben das Sorgerecht ab Geburt automatisch gemeinsam inne, bei unverheirateten Eltern hat es die Mutter, der Kindesvater kann es entweder durch eine gemeinsame Sorgeerklärung beim zuständigen Jugendamt sehr unkompliziert erhalten oder aber beim Familiengericht beantragen. Theoretisch sollte auch das betont unkompliziert von statten gehen – zumindest war so die Gesetzesnovellierung im vergangenen Jahr gedacht, die sogar explizit eine Entscheidung nach Aktenlage – also ohne Anhörungstermin bei Gericht und somit verhältnismäßig schnell – als Regel vorsieht.
Die Realität, von der betroffene Väter berichten, ist allerdings eine andere. Von einem Fall, in dem tatsächlich kurz und bündig nach Aktenlage ein gemeinsames Sorgerecht beschlossen worden wäre ist uns leider (noch) nichts bekannt. Wohl aber von Anhörungen, die anberaumt werden und auch durchaus von Entscheidungen für die gemeinsame Sorge.
Nachdem allerdings die Novellierung vornehmlich eine deutlich Diskriminierung der Väter gegenüber den Müttern ausräumen sollte, kann darüber gestritten werden, ob es angemessen ist, einen solchen Rahmen zu bieten und die Idee zu bestärken, Väter müssten sich zunächst in irgendeiner Form als fähig oder würdig erweisen oder irgendetwas müsste umfassend geprüft werden.
Gleich wie – die Regel soll das gemeinsame Sorgerecht sein. So ist der Gesetzgeber in seinen Ausführungen zu verstehen und das ist innerhalb des deutschen Familienrechts auch schlusslogisch, denn:
Theoretisch ist gemeinsame Sorge super!
Ein Kind, um das sich zwei Eltern sorgen hat mehr als eines, um das sich nur ein Elternteil sorgt. Zwei Erwachsene, die wesentliche Entscheidungen von erheblicher Tragweite für das Kind – theoretisch – gemeinschaftlich und einvernehmlich treffen müssen. Sie müssen sich also darüber austauschen, Für und Wider abwägen, Aspekte beleuchten und unter Nutzung zweier Gehirne und ihrer Ansichten die bestmögliche Lösung für das Kind finden. Theoretisch.
In der freien Wirtschaft ist diese Logik anerkanntes Allgemeinwissen. Wichtige Entscheidungen trifft niemand gerne alleine, sondern berät sich mit anderen, um wirklich alle Aspekte und Konsequenzen umfassend bedacht zu haben. Umso kritischer die möglichen Konsequenzen umso mehr Köpfe werden involviert. Mancher Manager verpflichtet sich für teures Geld Sparringspartner um weitreichende Ideen zu diskutieren und kritisch zu hinterfragen.
Und in der Sorgerechtsrealität? Gehen bei Gerichten Anträge auf das alleinige Sorgerecht ein, weil der andere Elternteil immer so kurz angebunden ist in Gesprächen, immer anderer Meinung ist oder eine selbst längst getroffene Entscheidung nicht blind unterstützen will. Gemeinsam und einvernehmlich will niemand und kann auch niemand, denn der andere – immer der andere – will ja nur aus Bosheit seinen/ihren Willen durchsetzen. Nur um zu ärgern will der andere den anderen Kindergarten, das andere Hobby oder die andere Schule. Mit dem Kind hat es nichts zu tun, nie, denn für das Kind hat man selbst ja längst die einzig richtige Entscheidung getroffen.
Ganz einleuchtende Einwände gehen in dieser tiefen Überzeugung persönlicher Attacke völlig unter – Kindergärten haben mitunter ganz unterschiedliche Ansätze. Schulen nicht minder. Hobbies können aus vielerlei Gründen abzulehnen oder zu befürworten sein und auch eine Taufe des Kindes oder sonstige Religionszugehörigkeit lässt sich sehr differenziert diskutieren – theoretisch.
Richter als Kindergärtner für Große
Praktisch wird ein Gutteil aller möglichen gemeinsamen Entscheidungen deshalb von einem Elternteil blockiert, weil er oder sie nicht gefragt sondern informiert wird. Eine Diskussion findet nicht statt und ist offensichtlich auch nicht gewünscht. Es flattert Post ins Haus mit einem Betreuungsvertrag, Unterlagen zum Schuleintritt oder einer Vereinsanmeldung mit knappem Kommentar “zu unterzeichnen und zurück bis x.x.201x” oder entsprechendes wird – noch taktloser – über den Anwalt dem anderen Elternteil zugestellt mit “Aufforderung” zur Unterschrift.
Noch weniger kooperativ geht es eigentlich nur noch, indem das Kind einfach irgendwo angemeldet wird – im Zweifel mit der Behauptung, man könne das alleine entscheiden – und der andere Elternteil durch Zufall erfährt, dass er/sie bei einer Entscheidung übergangen wurde.
In anderen Fällen wird ganz unmittelbar über das Sorgerecht gezielt Druck auf den anderen Elternteil ausgeübt. Insbesondere wenn noch ungelöste Trennungskonflikte vorliegen wird so das Sorgerecht auch zum Werkzeug, um im täglichen Leben des ehemaligen Partners/der ehemaligen Partnerin nach wie vor deutlich Einfluss zu nehmen – über das Kind.
Aus einer ursprünglich inhaltlich wichtigen Frage für das Kind entspinnt sich dann in Windeseile ein Machtkampf sondersgleichen. Der eine Elternteil will sich nicht einfach so übergehen oder bevormunden lassen und blockiert die Entscheidung oder greift sie an. Aus der puren Not heraus werden eifrig “Sach”argumente für und wider die jeweilige Entscheidung beschafft, gesammelt oder, wenn gar nichts mehr hilft, konstruiert. Und das Kind hängt in der Schwebe, bis am Ende irgendein Richter notgedrungen eine Entscheidung trifft – Fußball oder Gitarre, Kindergarten mit gelben oder weißen Fensterrahmen, Reiten oder Ballett.
Es braucht keine Unterschrift, sondern einen Dialog
Beim Durchstöbern einschlägiger Foren, Gruppen und Communities stößt man immer wieder auf dieselbe Formulierung: “…verweigert Unterschrift!”
Und genau so wird nicht selten mit dem anderen Elternteil tatsächlich umgegangen. Man braucht die Unterschrift, nicht dessen Meinung, Bedenken oder Einwände. Der eigentliche Sinn der gemeinsamen Sorge, ein Maximum an Ressourcen für das Kind zu schaffen und zu erhalten, wird ad Absurdum geführt.
Es geht um Unbequemlichkeit, wenn “immer nachgefragt” werden “muss”. Und um Ego. Man selbst hat längst eine Entscheidung getroffen, muss nun aber ausgerechnet den/die Ex um “Erlaubnis” bitten. Und es geht um Macht, denn oft genug sind wesentliche Entscheidungen für das Kind auch mit wesentlichen Konsequenzen für die beteiligten Eltern verbunden. Wer also entscheidet, wie es mit dem Kind weiter geht, der entscheidet gewisser Maßen immer auch wie es bei den Eltern zukünftig ablaufen wird.
Dass es eigentlich darum gehen sollte, sich auszutauschen, die Gedanken gegenseitig zu bereichern und so die bestmögliche Lösung zu der nicht einer sondern zwei Erwachsene, denen das Kind wichtig ist, fähig sind zu entwickeln – das wird vollkommen vergessen.
Quicktip
- Sie sind ein erwachsener, verantwortungsbewusster Mensch und Elternteil. Sie können und müssen konstruktive Gespräche bezüglich des Kindes mit dem anderen Elternteil führen können. Es gibt keine Alternative, die dem Kind keinen Schaden zufügt.
- Dazu gehört eine gemeinsame Entscheidungsfindung, also das Abwägen verschiedener Aspekte um dann gemeinsam mögliche Lösungen zu diskutieren.
- Es ist in höchstem Maße kontraproduktiv, zunächst einmal selbst eine Entscheidung zu treffen und diese dann gegen den anderen Elternteil durchsetzen zu wollen.
- Zu einzelnen Sorgerechtsfragen ein Gericht bemühen zu müssen ist ein Armutszeugnis für die beteiligten Eltern und sollte auch eindeutig als solches verstanden werden.
- Wenn Sie alleine keine konstruktive Gesprächsebene zustande bringen, holen Sie sich Hilfe. Mediatoren, Erziehungsberatungen und ggf. auch ein Verfahrensbeistand, sofern aktiv, können zwischen Ihnen vermitteln. Auch gemeinsame – unparteiische – Freunde können hervorragend als Mediator dienen.
- Wenn persönliche Gespräche schnell eskalieren, versuchen Sie es über geduldigere Medien – schreiben Sie. Chatten Sie miteinander oder schreiben Sie sich Briefe. Was auch immer Ihnen dabei hilft, konstruktiv und ruhig zu bleiben – tun Sie es. Kommunikation kennt viele Wege.
- Informieren Sie den anderen Elternteil nicht darüber, wie er gefälligst entscheiden möge, sondern fragen Sie ihn/sie nach seinen/ihren Gedanken und Bedenken zum Thema. Tun Sie das generell frühzeitig, um sich gemeinsam Zeit zu schaffen, in Ruhe einen Weg zur Kommunikation und anschließend eine Lösung zu finden. Wenn Sie an dieser Stelle nicht längst selbst eine Entscheidung getroffen haben und eigentlich nur noch Absolution wollen, eröffnen sich meist sehr konstruktive Dialoge.
- Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, gemeinsame Entscheidungen bewusst zu boykottieren in der Hoffnung, irgendwann würde ein Gericht dann mit der Begründung “Kommunikationsstörung” dem anderen Elternteil die Sorge entziehen. Diese Zeiten sind vorbei, Gerichte hinterfragen heute mit Nachdruck, an wem die Kommunikation scheitert.
[…] Gemeinsames Sorgerecht – wie es nicht funktioniert […]
Falsch: die Gerichte fragen eben NICHT danach, von wem die Kommunikation boykottiert wird!
Gerichte entscheiden zur Zeit immer noch nach Wunsch der Mutter – das geht sogar soweit, dass die zugeteilten Anwälte der Kinder nicht die Kinder, sondern die Mutter anhören. Zumindest ist das die angewandte Praxis in RLPf.
Manchmal geht es auch anders….
GSR habe ich im Schnellverfahren zugesprochen bekommen (!) weil die Mutter überhaupt nicht reagiert hat.
Seit diesem Tag schläft Tochter plötzlich die Umgangszeiten fast vollständig durch, wird massiv manipuliert und Mutter informiert mich nichtmal zu Fragen die das GSR betreffen (Arzt, Kiga, ,…). Und keinen interessierts….
“Gerichte hinterfragen heute mit Nachdruck, an wem die Kommunikation scheitert.”
So ein hahnebüchener Blödsinn. RichterInnen hinterfragen gar nix, hauptsache, sie haben keine Arbeit. Der Elternteil, der so aussieht, als ob er sich nicht wehren könne, der bekommt Recht. @Franz und Steffe: Es ist nicht immer die Mutter, die Recht bekommt. Ich habe den Eindruck, die würfeln!
[…] Gemeinsames Sorgerecht – wie es nicht funktioniert […]
Zitat : “Gerichte hinterfragen heute mit Nachdruck, an wem die Kommunikation scheitert.”
Da stimmt definitiv nicht,
es wird in der Verhandlung seitens der KM die Telefonnummer verweigert, die e-Mail verweigert, nachweislich nicht an gerichtlich angeordneten Erziehungsberatungsgesprächen teilgenommen.
Seitens des Vaters werden nachweislich Briefe an die Mutter (Einschreiben mit Rückantwort) nicht abgeholt, Schweigepflichtsentbindungen sind allein vom Vater unterzeichnet …….
Die deutschen Familiengerichte sind der Zeit weit hinterher, das ist aber europaweit bekannt 🙂
Heute wollen sich die Männer als ach die so armen Väter präsentieren. Lächerlich! Ach liebe Väter, ist das euer neues Rollenbild, die armen zu spielen??? Dann will ich euch sagen, dass euer Jammern irgendwann dann doch nur mehr zum Kopfschütteln ist!!
Na wunderbar, da hat ja eine den Überblick. Hältst du es für ausgemacht, dass alle Väter gleichsam “umsonst” klagen, dass ihr “Jammern” überflüssig, unangemessen, gar heuchlerisch sei?
Ist es nicht vielmehr so, dass es viele Beispiele von Kindesmüttern gibt, die den Kontakt des gemeinsamen Kindes zum Vater erschweren, wenn nicht boykottieren?
Und dass so manch Vater ebenso seine Macht missbraucht, um sich an seiner Ex zu rächen, das alles auf dem Rücken des Kindes ist ebenso Realität.
Ein wenig mehr Respekt wünsche ich mir. Es bringt nichts, so dumm-pauschal daherzureden…
Gleichberechtigung ist im gemeinsamen Sorgerecht definitiv nicht zu erkennen.
Sinn würde ergeben, den “störenden” Elternteil mit einer “schmerzenden Geldstrafe” zu stoppen und dann einen Dialog zu fördern. Dazu haben die Richter, die ich bislang kennen lernen musste KEIN Rückgrat und KEINEN Weitblick!
Es ist wichtiger Frauen an Positionen im Geschäftsleben zu befehlen, als sich ordentlich um unseren Nachwuchs zu kümmern!
Es ist eine bodenlose Frechheit wie hier gleichberechtigt und gemeinsam mit den Füßen getreten wird.