Trennungen und Scheidungen mit Kindern sind hochemotionale Konflikte, in denen häufig alle Grenzen des Vernünftigen und Verantwortungsvollen zumindest zeitweise über Bord geworfen werden. Wut, Hass, Vergeltungsdrang und der blinde Wunsch, dem anderen zu schaden, bringen auch vernünftige, intelligente Menschen auf wirklich schlimme Ideen mit fürchterlichen Folgen.
Konkrete Zahlen zu den innerhalb von Trennungskonflikten aufkommenden Vorwürfen zu sexuellem Missbrauch der gemeinsamen Kinder gibt es nicht, schon weil niemand Buch darüber führt, wieviele dieser Anschuldigungen von vorn herein unhaltbar sind, welche ernsthaft geprüft werden müssen und wann es tatsächlich zu Verurteilungen kam.
Auch und insbesondere am weiteren Verlauf familienrechtlicher Verfahren lässt sich kaum etwas ablesen, denn nicht wenige Gerichte reagieren massiv beim Aufkommen solcher Vorwürfe und schließen alle potentiellen Risiken für die betroffenen Kinder weiträumig aus.
Für betroffene Trennungselternteile stellt dieser Vorwurf den Super-GAU im Trennungsstreit dar. Dabei ist durchaus bekannt, dass angeblicher Missbrauch regelmäßig in strategischer Manier im Trennungskonflikt genutzt wird, ebenso wie der Vorwurf der Verwahrlosung. Allerdings setzt ein Vorwurf der Verwahrlosung bei Weitem nicht die Maschinerie in Gang, wie es die Anschuldigung des Kindesmissbrauchs tut. Und das zu Recht.
Die Anatomie einer Katastrophe
Man muss – und das ist wichtig und richtig – sich darüber im Klaren sein, dass Kindesmissbrauch vorkommt und dass es durchaus auch durch den dringenden Verdacht auf Missbrauch zu Trennungen kommt. Insofern ist es grundfalsch aus der Konstellation Trennung plus Missbrauchsvorwurf grundsätzlich zu schließen, dass falsche Vorwürfe erhoben werden.
Allerdings kann ein spezifischer Aspekt sehr zuverlässig Hinweis darauf geben, wie ernst ein solcher Vorwurf zu nehmen ist:
Wann kommt der Vorwurf auf?
Geschieht eine Trennung, weil einer der beteiligten Elternteile den dringenden Verdacht hat, es könnte Kindesmissbrauch durch den anderen Elternteil vorliegen, dann wird er oder sie die Kinder in jedem Fall mit sich nehmen und nicht alleine ausziehen. Dann wird der oder diejenige umgehend Anzeige erstatten. Dann wird der oder diejenige sofort alle Hebel in Bewegung setzen um den Verdacht aufzuklären und bis zur Klärung unbeobachteten Kontakt zwischen den Kindern und dem anderen Elternteil auf regulärem Wege mit Unterstützung des Jugendamtes und zum Beispiel durch eine Umgangsbegleitung verhindern.
Das ist aber nicht der Regelablauf bei der überwiegenden Mehrheit an Missbrauchsvorwürfen nach einer Familienauflösung und insbesondere in hochstrittigen Fällen zeigt sich eine andere Hierarchie der Ereignisse:
- Es kommt zur Trennung und meist schon unmittelbar ab Trennung zu erheblichen Konflikten, insbesondere um das Umgangsrecht
- Von Beginn an zeigt sich eine Partei unkooperativ in Bezug auf Kontakt des Kindes mit dem anderen Elternteil und/oder in Bezug auf eine kooperative gemeinsame Elternschaft generell
- Oft kommt es zu Sorgerechts- oder Umgangsstreitigkeiten, die auch gerichtlich ausgetragen werden.
- Zeichnet sich hier nun ab, dass die Sache nicht “zu Gunsten” des unkooperativen Elternteiles ausgeht, taucht der Missbrauchsvorwurf auf.
Die Unterschiede sind deutlich und auch die fehlende Kausalität der Abläufe springt sofort ins Auge. Wenn doch der Verdacht des Missbrauchs bestünde, weshalb wird er erst derart spät ausgesprochen? Weshalb werden vermeintlich darauf zurückzuführende Verhaltensauffälligkeiten der Kinder erst mit zunehmender Eskalation im Umgangsrechtsverfahren thematisiert oder tauchen nun angeblich erst auf?
Schon die Idee, dass der ehemalige Partner/die ehemalige Partnerin jahrelang keinen Anlass zum Verdacht gegeben haben soll, pünktlich mit oder kurz nach Trennung jedoch spontane pädophile Neigungen entwickelt haben soll, lässt begründet an der Rationalität solcher Überlegungen zweifeln. Zudem man kaum erklären wird können, weshalb einem dergleichen nie aufgefallen sein sollte, während noch alle im selben Haushalt lebten.
Ein Feuerwehrmann versucht zu löschen – ein Brandstifter nicht
Werden bewusst falsche Vorwürfe vorgebracht – und es muss davon ausgegangen werden, dass in der deutlichen Mehrheit bewusst falsch verdächtigt wird – hilft zur Verdeutlichung der Situation das Bild eines als Feuerwehrmann verkleideten Brandstifters.
Während die wahren Feuerwehrleute darum bemüht sein werden, das Feuer unter Kontrolle zu bringen und zu löschen, wird der verkleidete Brandstifter zwar sehr geschäftig herumlaufen und den Anschein erwecken – doch er wird tunlichst alles unterlassen, was geeignet wäre, das Feuer einzudämmen.
Und genau dieses geschäftige “Herumlaufen ohne Lösungsabsicht” kann auch bei falschen Verdächtigungen zu Kindesmissbrauch im Trennungskonflikt beobachtet werden.
Vernünftige und logische Reaktionsmuster finden einfach nicht statt. Das Kind, das verstörend konkret, fast nicht mehr kindgerecht vom angeblichen Missbrauch berichtet wird zwar bereitwillig zu Gericht und Jugendamt gebracht, um dort möglichst umfangreich auszusagen, nicht selten tatkräftig unterstützt durch den anklagenden Elternteil, gegen Untersuchungen durch einen Arzt oder Gespräche mit ausgebildeten Psychologen versperrt man sich jedoch mit der Begründung, das Kind nicht zusätzlich belasten zu wollen.
Für sämtliche Ungereimtheiten werden in Windeseile fantasievolle Erklärungen gefunden, die bald den Eindruck erwecken, dass der anklagende Elternteil nicht, wie es gewöhnlich der Fall ist, beständig und stets doch noch hofft, alles könnte sich als großes Missverständnis entpuppen. Viel mehr entsteht der Eindruck, der anklagende Elternteil wolle den Verdacht auf Biegen und Brechen und entgegen aller anderslautenden Hinweise erhärtet sehen.
Auffallend deutlich liegt der Fokus des anklagenden Elternteiles eben nicht auf dem Kind, dessen vermeintlicher Situation und den schweren, irreparablen Schäden, die mit Missbrauch einhergehen würden, sondern nahezu vollständig auf dem vermeintlichen Täter – dem anderen Elternteil und oft zeigen sich deutliche Gewichtungsverzerrungen – dann wird der Vorwurf des Kindesmissbrauches ohne nennenswerte Mehrgewichtung in einem Atemzug mit Uneinigkeiten zum Erziehungsstil und der angeblich kindeswohlgefährdenden Großmutter in einem Atemzug genannt.
Tatsächliche Vorwürfe von übler Nachrede unterscheiden
Sofern nicht aufgrund einer einschlägigen Vorgeschichte praktisch sofort durch alle Beteiligten ausgeschlossen kann, dass der Vorwurf ernst zu nehmen ist – das ist nur selten der Fall – so muss das zuständige Gericht, das Jugendamt oder die zuständige Polizeidienststelle einem solchen Vorwurf des Kindesmissbrauchs mit Ernsthaftigkeit und gewissenhaft nachgehen.
Daraus ergibt sich die für Sie zunächst wichtigste Frage:
Wer erhebt den Vorwurf Kindesmissbrauch, wie konkret und gegenüber wem?
Ein ernst zu nehmender Verdacht mit dem Sie sich auseinandersetzen müssen steht nur dann im Raum, wenn das zuständige Familiengericht oder die zuständige Polizeidienststelle bzw. Staatsanwaltschaft sich entsprechend Ihnen gegenüber äußert.
Alles andere ist heiße Luft und das müssen Sie sich sehr bewusst machen.
Nur das zuständige Familiengericht ist entscheidungsbefugt und kann Ihren Umgang aussetzen oder unter Begleitung anordnen. Weder das zuständige Jugendamt noch der andere Elternteil hat diesbezüglich Entscheidungskompetenz, auch nicht wenn ein vager Vorwurf im Raum steht. Als solches muss er aber gelten, wenn nicht einmal ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird – zum Beispiel weil trotz des angeblich dringenden Verdachtes niemand den ersten logischen Schritt geht und Sie anzeigt.
Der Vorwurf Kindesmissbrauch ist derart schwerwiegend und existenzbedrohend, dass Sie unter keinen Umständen außerhalb eines gerichtlich geordneten Rahmens und ohne die fachkundige Unterstützung einer anwaltlichen Vertretung irgendwelche weiteren Schritte machen sollten. Schützen Sie sich.
Viele Betroffene sind von einer solchen Vorhaltung – formlos mündlich oder auch im Rahmen eines simplen Schreibens, einer “Androhung” oder dergleichen – derart eingeschüchter und schockiert, dass ohne jeden offiziellen Verdacht dem Druck nachgegeben wird. Es wird außergerichtlich Minimalumgang unter Begleitung “vereinbart” – ohne zeitliche Einschränkung, ohne konkretes Ziel und ohne jede Aussicht auf Aufklärung.
Vor lauter Angst, der Verdacht könnte nicht ausgeräumt werden, wird der dringend notwendige Austausch und Kontakt mit relevanten Stellen gemieden – wie zum Beispiel Polizei, Gericht oder einem aktiven Verfahrensbeistand, der den Prozess begleitet hat und womöglich im Bilde ist über frühere falsche Anschuldigungen. Denn selten beginnt es mit dem Missbrauchs-Vorwurf. Häufig wurden zuvor schon andere Vorhaltungen gemacht, die allerdings aufgrund von Irrelevanz oder inhaltlicher Unstimmigkeiten gar nicht weiter verfolgt wurden.
Hier zeigt sich einer der erheblichsten Nachteile des Prinzips “Pack schlägt sich, Pack verträgt sich” – so lange die Vorwürfe nicht erheblich sind, werden Sie oft nicht einmal protokolliert.
Blick auf´s Ziel!
Steht der Vorwurf tatsächlich im Raum, wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eröffnet, oder – das ist im Grunde die light-Variante – vom Gericht ein spezifisches Gutachten angefordert um einen Missbrauchsvorwurf aufzuklären, darf das Ziel nie aus den Augen verloren werden.
Gegenanzeigen wegen Verleumdung bringen Sie ebensowenig weiter wie Nebenfronten durch Auseinandersetzungen mit Polizeibeamten, die nur ihre Arbeit machen oder Richtern, die einen solchen Verdacht nun einmal prüfen müssen. Ginge es nicht um Sie selbst, Sie würden ja auch lückenlose Aufklärung im Sinne ihres Kindes wünschen.
Konzentrieren Sie sich auf das, was wirklich wichtig ist: Ihr Kind. Behalten Sie den regelmäßigen Umgang gut im Auge und lassen Sie keine willkürlichen Einschränkungen oder Auflagen durch das Jugendamt oder den anderen Elternteil ohne konkrete Billigung des Gerichtes zu. Nur was der Richter/die Richterin anordnet, gilt im Zweifel und das uneingeschränkt bis zu einer anderslautenden Anordnung.
Wäre eine Abänderung tatsächlich so zwingend notwendig, stünde sowohl dem anderen Elternteil als auch dem Jugendamt der Weg zu Gericht ebenfalls frei. Ziehen Sie eigene Schlüsse daraus, wenn das nicht geschieht.
Denn oft zielt ein falscher Missbrauchsvorwurf ganz konkret auf Umgangsreduktion oder Umgangsausschluss. Hier ist also Ihre Aufmerksamkeit, große Sachlichkeit und Zielorientierung gefragt.
Quicktip
- Wird Ihnen Kindesmissbrauch vorgeworfen, bleiben Sie vor allen Dingen ruhige. Emotionalität wird Ihnen an dieser Stelle nicht weiterhelfen. Bemühen Sie sich um Sachlichkeit und Ruhe, so schwer es auch fällt.
- Überprüfen Sie gedanklich rational, was tatsächlich grade geschehen ist: Werden Sie tatsächlich des Missbrauchs verdächtigt (wurde also ein Ermittlungsverfahren eröffnet oder das Gericht hat Sie mit entsprechender Aussage kontaktiert, ein entsprechender Antrag der Gegenseite wurde Ihnen vom Gericht zugestellt?) oder werden Sie zunächst “nur” mit wilden Vorhaltungen konfrontiert (Mündliche Aussagen, Drohungen des Vorwurfes durch den anderen Elternteil, Andeutungen oder Mutmaßungen, Schriftstücke des gegnerischen Anwaltes an Sie direkt oder willkürlich hinzugezogener Dritter wie z.Bsp. Betreuungskräfte des Kindergartens)?
- Schützen Sie sich. Bemühen Sie sich darum bis zur Aufklärung nach Möglichkeit Zeugen zur Zeit mit ihrem Kind hinzu zu ziehen. Die Großeltern zum Beispiel, andere Verwandte oder auch den neuen Partner/die neue Partnerin.
- Machen Sie keinen Blödsinn. Zeigen Sie sich nicht selbst in einem Anfall heroischer Theatralik an, fahren Sie nicht abends um Sieben zum Haus des anderen Elternteils um ihn/sie zur Rede zu stellen und bitten Sie nicht in vorauseilendem Gehorsam beim Jugendamt um begleiteten Minimalumgang, als wären Sie selbst nicht mehr ganz sicher, ob an den Vorwürfen etwas dran sein könnte. Reißen Sie sich zusammen. Sie müssen ruhig bleiben.
- Suchen Sie sich Möglichkeiten, ihre eigene emotionale Lage auszudrücken, zum Beispiel mit Hilfe einer therapeutischen Fachkraft, bei engen Freunden oder dergleichen – Ihre Situation ist hochbelastend und es ist angezeigt, dass Sie jetzt gut auf sich Acht geben.
- Vertrauen Sie an dieser Stelle ruhig auf das System, denn kaum etwas wird zuverlässiger ausgeschlossen als der falsche Verdacht auf Kindesmissbrauch. Gutachter und auch erfahrene Pädagogen, Polizeibeamte und Staatsanwälte sind regelmäßig sehr erfolgreich in der Aufklärung solcher Vorwürfe, auch, weil es fast unmöglich ist ein Kind glaubhaft dahingehend zu beeinflussen, einen Missbrauch zu behaupten, der nie stattgefunden hat.
- Bedenken Sie, dass ein bewusst falscher Vorwurf des Missbrauchs, insbesondere wenn das Kind selbst durch einen Elternteil suggestiv befragt oder gar beeinflusst wird, erhebliche Zweifel an der Erziehungsfähigkeit desjenigen aufkommen lässt. Setzen Sie sich also gedanklich damit auseinander, dass das Kind zukünftig womöglich beim anderen Elternteil nicht mehr leben oder nicht ohne therapeutische Aufarbeitung unbegleitet den Umgang mit dem anderen Elternteil wahrnehmen wird können, um eine Wiederholung solcher Vorkommnisse kategorisch ausschließen zu können, denn dem Kind droht erheblicher Schaden.
Sollte man den anklagenden Elternteil anzeigen?
Sehr bewusst stellen wir diese “Glaubens”frage ans Ende dieser Ausführungen. Grundsätzlich ist von Strafanzeigen gegen den anderen Elternteil abzuraten. Sie führen in der Regel zu nichts, eskalieren die Nachtrennungskonflikte zusätzlich und werden auch durch die zuständigen Gerichte ganz und gar nicht wohlwollend aufgenommen.
Allerdings ist der Vorwurf des Missbrauchs am eigenen Kind ein schwerwiegender Vorwurf, bei dem mitunter existenzvernichtende Konsequenzen drohen können. Deshalb und auch weil viel zu häufig bewusst fälschlich der Verdacht geschürt und der Vorwurf im Zuge von Trennungskonflikten erhoben wird, sind wir durchaus der Ansicht, dass ein solcher falscher Vorwurf nach Aufklärung strafrechtlich verfolgt werden müsste.
Aber.
Das Problem mit der strafrechtlichen Verfolgung solcher Vorwürfe ergibt sich durch die schwierige Belegbarkeit der Umstände. Theoretisch könnte man den anklagenden Elternteil wegen falscher Verdächtigung anzeigen – jedoch nur dann, wenn man plausibel belegen kann, dass der andere Elternteil tatsächlich wissen musste, dass die Vorwürfe falsch sind. Und das ist in der Regel einfach nicht beweisbar, das Verfahren wird mangels Beweisen eingestellt.
Auch Verleumdung setzt voraus, dass der Anklagende wusste, dass die Vorwürfe nicht wahr sind oder wahr sein können.
Einzig möglicher Ansatzpunkt wäre demnach die sog. Üble Nachrede, wozu jedoch der anklagende Elternteil gegenüber Dritten – nicht Gericht oder Jugendamt – behauptet haben müsste, der andere Elternteil habe das Kind missbraucht. Erschwerend kommt hinzu, wenn solche Äußerungen im öffentlichen Rahmen (im Kindergarten zum Beispiel) oder schriftlich durch z.Bsp. Wurfblätter erfolgen.
[…] Vorwurf Kindesmissbrauch […]
Danke für diesen Artikel, dessen Inhalt auch meinen Erfahrungen als Familiencoach und Trennungsbegleiter entspricht. Ergänzungen von mir dazu: den von unwahren Missbrauchsvorwürfen Betroffenen hilft es oftmals, Kontakt zu einer der Selbsthilfegruppen für Trennungseltern in ihrer Region aufzunehmen (z.B. http://www.vafk.de). Dort andere Eltern in ähnlichen Situationen kennen zu lernen und sich nicht mehr allein mit so einem Schicksal und auch verstanden zu fühlen, verringert meist die persönliche Dramatik.
Als sinnvoll erweist sich oftmals auch, Unterstützung – möglichst mit psychotherapeutischer Kompetenz – in einer Familienberatungsstelle (kostenfrei) oder bei kompetenten Psychologen in Anspruch zu nehmen.
Zum im Artikel angesprochenen Thema “Begleiteter” Umgang: Dieser ist vom “Beschützten” und “Betreuten” Umgang zu unterscheiden und kann für von ungerechtfertigten Vorwürfen Betroffene durchaus ein effektiver Weg sein zum Wiederaufnehmen, Aufrechterhalten oder Erweitern von Umgangskontakten, die primär den Interessen und Bedürfnissen des Kindes entsprechen.
Möglichst oft sowie regelmäßig gemeinsame Zeit mit dem Kind zu verbringen ist wichtiger und unvergleichbar wertvoller als mit evtl. Maximalforderungen zum Umgang, Abwarten von Gutachten oder Gerichtsentscheidungen kostbare Zeit zu verlieren.
Zumal der/die Umgangsbegleiter/in mit Stellungnahmen und Berichten auch entscheidend zur Normalisierung des Umgangs beitragen kann.
Und last but not least: Aus eigener Initiative ein familienpsycholog. Sachverständigengutachten zu beantragen, um das eigene reine Gewissen dokumentieren zu lassen und lösungsorientiert zur Deeskalation beizutragen, kann Klarheit schaffen und durchaus eine befreiende Wirkung für sich selbst sowie die anderen Beteiligten haben. Kinder wünschen sich nun mal Geborgenheit und Sicherheit bei möglichst unbelasteten, entspannt kooperierenden Eltern, von denen keiner Angst vor dem jeweils anderen zu haben braucht …
[…] Vorwurf Kindesmissbrauch […]
Richtig zuerst kommen 100 andere Vowürfe, die natürlich alle erfunden sind.
Nur das Problem ist das Polizisten nicht ausgebildet sind. Oder eben Karrieregeil oder sonnst wie einfach extrem eingeschrenkt im Logischen Denken. So kann ich dir Berichten. selbst das Freiwilige rausrücken aller Datenträger Wohnungsdurchsuchung ohne Dursuchungsbefell.. Und du kannst noch so Korperatiff sein. Bist du Korperatiff verhärtet sich offenbahr der Verdacht, bist du es nicht dann auch. Das passiert wenn du Fachidioten bei Polizei und Staatsanwaltschaft begegnest , und von dennne laufen da wahrscheinlich etliche rum. So wahren diese Herrschafften . 11 Monate damit Beschäfftigt 300 GB Datenträger-Volumen auszuwerten etwa 80 % davon eigene Digitalisirte Musick – CDßs der rest das übliche. alles Ohne Verschlüsselung . Weil dise Hirnis im Blinden Gehorsam Ihren Durcgefeixten Oberguhru Dreier, wellcher danach aber eh aus dem Dienst ausgeschieden ist, anzuprangern. Im Blinden Gehorsam eben. Nimmt es so eine Dynamick , kannst nur hoffen hoffen hoffen …….. Und du kannst absolut nichts tun. Im Gegenteil. dem Entfremdenden Elternteil kommt es gerade recht. den alle Proffessionen müssen dich nun kurz halten mit begleiteten Umgängen. Trotze, lass dich nicht beeiren. Schau Ihnen in die Augen. Sag einfach. es liegt nicht an dir andere davon zu überzeugen das da nichts daran ist. Die einen werden es merken. die anderen mallen sowiso mit Dunkelziffern. und dieses Denken werden Sie ihrgendwann mal ins Grab nähmen :=))
Was macht man, wenn ein Vorwurf von der Mutter kommt, den aber die Richterin nicht aufklärt oder gar aufgreift, sondern einfach stehen lässt die getätigten Äußerungen in einem Schriftstück stehen, sich aber im Protokoll der Anhörung nicht mal etwas finde?!? Die Mutter mit ihrem Vorwurf, dies in einer Beratung äußert, aber diese Beratung keine Schritte folgen lässt. Vom hörensagen bekam die Mutter selber durch mich Infos, über eine Sache, die ich mal erlebt hatte, hat mit meiner Tochter also nichts zu tun, dies hat sie so perfid versucht umzukonstruieren, das damit ein Verdacht gegen mich hergestellt werden sollte. Dies steht in einem ihrer schreiben, das sie gerne die pädophilen Vorwürfe, die sie also selber inszeniert hat, gegen mich geklärt wissen möchte. Keiner griff dies auf, aber dies ist der Grund, warum ich von ihrer Seite aus gesehen seit Monaten erneut die Tochter nicht sehen kann. Kratzt absurderweise kein Jugendamt, bei dem ich in einer anderen Abteilung auch noch selber arbeite. Es ist der SUPER GAU. Da man ja jetzt in der Schußlinie steht und vermutliche unter besonderer Beobachtung, was mich nicht kratzt. Fakt ist, die Mutter geht mit diesem “Wissen” in eine Beratung, was sie wenn sie keine anzeige folgen lässt gar nicht tun dürfte, denn damit gibt sie mich der üblen Nachrede und der Verleumdung preis. Die Beratung dürfte bei einem derartigen Verdacht die Dinge gar nicht so wie getan stehen lassen, sondern müsste aktiv werden. Was logisch bisher nicht geschah. Das ganze liegt Monate zurück. Hat man dann der Mutter keinen Glauben geschenkt? Dann ist dies fatal, denn dann ist diese Mutter wie oben erwähnt nicht in der Lage das Kind angemessen zu erziehen. Daran erkenne ich immer, das es meistens beim Amt um das wohl der Mütter geht und nicht um Wahrheitsfindung.Deshalb habe ich auch so meine Differenzen mit meinem eigenen AG zu Recht.
Mutterwohl ist nicht Kindswohl, aber dies wird immer noch vermengt und je nach Berater eben so ausgelebt. Was hier passierte sind fachliche Klöpse einer nach dem Anderen. Auf der Strecke blieb bisher die Beziehung zu meiner Tochter. Ich dachte auch auf Grund der Vorwürfe eine Unterlassungsklage ihr zuzuschicken, habe aber auf Grund der ganzen Erlebnissen keinen Bock mich mit dieser Frau auch noch eine Sekunde weiter zu befassen. Deshalb meine fertige Klage auch nicht abgeschickt. Die BeraterInnen der Stadt wissen, das an den Vorwürfen nichts dran ist, lassen aber dieser Lügerei nichts folgen. Die Dinge bleiben einfach im Raume stehen. Bitte was ist das für ein handeln von Behörden? Meine Familie und mein Freundeskreis sind massiv entsetzt und meinten ich sollte den eigenen AG verklagen.
Hallo Fritzchen,
das Thema greift ja ein wenig weit, aber vielleicht als Gedankenansatz: Wer sollte denn die Mutter weswegen genau belangen?
An dieser Stelle ist keine der benannten Behörden in einer Aktivposition. Die vorgebrachten Vorwürfe wurden offenbar als nicht glaubhaft regelrecht völlig übergangen – das Nichterwähnen im Protokoll spricht stark dafür. Wenn Sie selbst sich an dieser Stelle verleumdet und im Ruf geschädigt sehen, haben Sie die Möglichkeit, sich von einem Fachanwalt für Strafrecht beraten zu lassen und ggf. Schritte einzuleiten. Das Jugendamt, ein Familiengericht o.ä. ist hier gar nicht in der Position, irgendetwas zu veranlassen.
Alles gut für Sie
Genau das kann ein betroffener nicht nur nicht nachvollziehen, sondern macht den SuperGau noch schlimmer. Ausserdem schreiben sie auch, dass ein solcher Vorwurf massive Zweifel an der Erziehungsfähigkeit der Mutter aufkommen lassen. Wenn es aber nicht protokolliert wird?
Nein, wenn die Vorwürfe als nicht glaubhaft angesehen werden, dann muss dies klipp und klar von der Richterin der Mutter in der mündlichen Verhandlung so mitgeteilt werden und auch klipp und klar, dass im Wiederholungsfall sorge- oder strafrechtliche Konsequenzen für die Mutter entstehen können. Ein solcher Vorwurf als taktisches Instrument ist eine massive, sexualisierte Gewalt gegen den Vater und damit auch indirekt gegen das Kind.
Auch wenn die Rechtslage es in Deutschland leider nicht hergibt, könnte man z.B. festlegen, dass das Familiengericht der Mutter eine Geldstrafe auferlegt. So wie anscheinend in Kalifornien:
“Das Gericht kann eine angemessene Geldstrafe verhängen, wenn es feststellt, dass eine Person im Sorgerechtsstreit eine bewusst falsche Anschuldigung eines Kindesmissbrauch oder einer Kindesvernachlässigung begangen hat”
(Art. 3027.1 Family Code). aus
http://www.bke.de/content/application/explorer/public/newsletter/juni-2007/ohlemann–rechtsanalyse-hoch-strittige.pdf
Andersrum gefragt: Wie bitte, soll man mit dem Kindeswohl erklären, dass so ein Vorwurf nicht eindeutig vom Familiengericht kommentiert wird? Wie bitte, solle es mit dem Kindeswohl vereinbar sein, dass die Mutter folgenlos schlicht alles behaupten darf? Selbst die widerwärtigsten Dinge?
Lieber Michael,
so wie es aussieht, werdet ihr noch durch sehr viele Tale der Tränen gehen. Die Mutter sitzt immer am längeren Hebel. Bei mir wurde sogar von Gewalt gegenüber den Kindern, von einer Lehrerin bei einer Jugendhilfekonferenz gesprochen. Was hat es gebracht? Nichts! Wenn die Mütter gar nicht mehr weiterwissen kommen sie mit mit dem Thema Missbrauch. Spätestens das zwingt den Vater in die Knie. Wenn Mütter so drauf sind, werden sie alles tun um den Vätern zu schaden, da interessiert auch das Wohl der Kinder nicht. Ihre zukünftige Lebensaufgabe ist Jammern, anderen die Schuld für ihr Unglück zu geben und die Kinder an sich zu binden. Denn das ist ihre einzige Lebensberechtigung. Ich selber habe das nun schon vor über 10 Jahren durchgemacht und Rückblickend muß ich sagen, es wäre für mich und vermutlich die Kinder besser gewesen, wenn ich das viel eher verstanden und akzeptiert hätte. Meine Geschichte kannst du unter verlorene-kinder.de lesen.
Viel Glück und Frieden für die Zukunft.
Hallo,
wie wäre es, wenn ihr auch einen oder mehrere Artikel über Partnerschaftsgewalt in Bezug auf Trennungen mit Kind schreibt?
Nun gibt es diese Gewalt ja nachweislich in beide Richtungen, wobei unstrittig ist, dass körperliche Gewalt vom Mann gegen die Frau im Schnitt deutlich ausgeprägtere physische Folgen für die Frau hat, als im umgekehrten Fall. Andererseits gibt es aber auch psychische und sexualisierte Gewalt, wobei meine Meinung ist, dass ein Missbrauch mit dem Missbrauch auch als sexualisierte Gewalt gesehen werden kann.
Weiterhin gibt es eben leider auch, wohl relativ häufig, den Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes.
Guten Tag,
dieses Thema hatt sicherlich für viele Betroffene einen wesentlichen Anteil am Trennungsthema. Allerdings, und das ist der Grund, aus dem hierzu kein Artikel verfügbar ist, sind diese Vorgänge so hochindividuell und werden auch gerichtlich je Einzelfall bewertet und behandelt, dass ein in irgendeiner Weise zusammenfassender oder “allgemeiner” Artikel zum Thema äußert schwierig wäre. Aber das Thema Umgang mit einem Ex-Partner, der gewalttätig oder anderweitig problematisch im Zusammenleben war wäre sicherlich interessant. Wir nehmen das gerne auf.
eine Nachricht aus Göttingen…wir sind ein Gesprächskreis betroffener Väter und tauschen uns über falsche Mißbrauchsvorwürfe durch Mütter aus. Ich selbst bin auch betroffen und habe nicht nachgelassen, auf Aufklärung zu dringen, auch deshalb, weil ich unsere 4 jährige Tochter nicht zumuten möchte, mit einem Vater zusammenzusein, dem so etwas nachgesagt wird. Zunächst wurde der Umgang mit derartig vielen falschen Vorwürfen behindert, dann gings um die gemeinsame elterliche Sorge und auch hier falsche Mißbrauchsvorwürfe en masse, nach ganz vielen anderen normalen eben
Die Kindsmutter ist vom Fam.Ger. und vom OLG zweimal verwarnt, hat insgesamt Geldbusse auferlegt erhalten in Höhe von 1.500 € und Haftandrohung.
Ein Vaterkollege hat gleiche Problemstellungen und erwehrt sich derer, hier hat das FG vor wenigen Tagen das FG Göttingen einen Haftbeschluss erlassen, die KM muss für 1 Woche ins Gefängnis. Sicher wird das nicht vollstreckt, aber es hilft dem Vater, die alleinige elterliche Sorge zu erreichen. Müttern derartiger Anschuldigungen ist nicht klar, dass sie die soziale Entwicklung der Kinder höchst negativ beeinflussen und, so wie mir unser Rechtsvertreter mitteilte, gibt es eine Vielzahl von Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen, die Mütter in dieser Hinsicht auch beraten..aus reinem Geldinteresse. In den Medien wird auch von vielen derartigen falschen Mißbrauchsvorwürfen in Kindschaftssachen berichtet, gestern erst einmal wiederholt.
Ich hatte auch gedacht, ein Schmusekurs wäre sinnvoller, bin aber eines besseren belehrt worden. Nachdem alle falschen Behauptungen nicht beweisbar waren, habe ich seit mehreren Monaten vernünftigen ungestörten Umgang, aber nur, weil der Mutter drastische Strafen drohen, wenn sie weiter vereitelt oder weiter falsch behauptet. Ich glaube, ein strengerer Kurs ist oft unvermeidbar.
Hallo besorgter Vater,
ist Eurem Kind die gemeinsame elterliche Sorge eingeräumt worden, trotz der gerichtlichen Streitigkeiten bzgl. Umgang und der auf Grund der Vorwürfe sicherlich problematischen Kommunikation etc.?
Und wie ist der Fall, wenn das Kind vor dem betreuenden Elternteil (welcher das Kind z.B. alle zwei Wochen sieht) sagt, dass der/die neue/r Freund/in, des anderen Elternteil, am “Pipi rumgespielt” hat. Und es nicht klar erkennbar ist, an welchem Pipi rumgespielt worden ist. Und dann wurde diese Aussage auch noch vom gleichzeitig, ohne Vorahnung, was das Kind da jetzt gleich sagen wird, über Handyvideo aufgezeichnet. Wie geht man mit so einer Situation um?
Guten Tag,
vermutlich meinen Sie den Umgangsberechtigten, dem Folgesatz nach zu Urteilen?
Wenn Sie als Elternteil mit einer solchen Aussage des Kindes konfrontiert werden, muss natürlich ihr erstes Anliegen sein, das Kind zu schützen. Und der wesentlichste Schritt hierzu wird im Falle von Missbrauchsvorwürfen immer die Aufklärung sein. Ein offenes Gespräch mit dem betreuenden Elternteil kann hier ein sehr sinnvoller erster Schritt sein, nicht im Tenor “Was macht dein/e nichtsnutzige/r Neue/r mit unserem Kind?!” sondern im Sinne von “Unser Kind hat mir etwas erzählt, das mir sehr große Sorgen bereitet, lass uns das bitte gemeinsam ergründen und alles nötige tun, um unser Kind zu schützen.” Denn es kann nicht zwingend davon ausgegangen werden, dass sich das Kind mit diesen Aussagen auch an das betreuende Elternteil wendet bei der geschilderten Konstellation. Ist ein solches Gespräch der Eltern nicht denkbar, weil die Fronten zu verhärtet sind oder ähnlich, bietet das Jugendamt in Form der sog. “Erziehungsberatung” moderierende Fachkräfte für Elterngespräche. Das wesentlichste Anliegen bei derartigen Aussagen muss allem voran die Aufklärung sein. Was ist passiert, wie kommt das Kind darauf und muss es aktiv geschützt werden und wenn ja, wie.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo Martin,
der worst case könnte wohl sein, dass die Mutter die Chance aufgreift, den Umgang auszusetzen.
Dann musst Du wieder vor Gericht, ggf. Ordnungsgeldverfahren oder neues Umgangsverfahren, je nachdem wie ernst das Gericht die Äußerungen nimmt.
Vielleicht reicht die Befragung des Kindes durch Gericht oder VB schon aus, um alles aufzuklären.
Sonst wird das Kind begutachtet.
Auch hierzu macht mir der obige Artikel Mut, denn dort steht, dass es nahezu unmöglich ist, ein Kind derart zu beeinflussen, dass es glaubhaft sexuellen Missbrauch behaupten kann, der nicht stattgefunden hat.
Meiner Einschätzung nach dürfte das Gericht bis zur Aufklärung den Umgang höchstens insofern einschränken, dass es begleiteten Umgang gibt, nicht aber Umgangsausschluß.
Hallo, wie bereits geschrieben, finde ich gerade diesen Artikel sehr hilfreich.
Nun bin ich derartigen Vorwürfen ausgesetzt, die genau so vorgebracht worden, wie ihr es beschreibt für den Fall von falschen Vorwürfen (unter “Wann kommt der Vorwurf”).
Nun würde ich sehr gerne mit dieser Argumentation vor Gericht und ggf. Gutachter auftreten.
Allerdings (verzeiht) könnte ich mir vorstellen, dass ein Internet-Artikel da nicht ganz so ernst genommen wird.
Daher meine Frage, kennt ihr juristische oder sozialpädagogisch/psychologische Artikel, wo diese Argumentationskette beschrieben wird?
Vielen Dank!
Guten Morgen,
wenn ein entsprechender Vorwurf vor Gericht liegt, dann sind Sie ja ohne Zweifel durch eine/n Anwalt/in vertreten.
Zumindest kann dazu nur mit allem, wirklich allem Nachdruck geraten werden. Dort wäre das Material in guten Händen, ein Anwalt kann entsprechende sachgerechte Ansätze aufgreifen und im Rahmen des Sinnvollen ein- und vorbringen.
Mit besten Grüßen
Vielen Dank für die Antwort. Ich habe eine Anwältin, zu der ich auch Vertrauen habe.
Aber nochmal die Frage, kennen sie Fachtexte, ob pädagogisch, psychologisch oder rechtlich, die Verdachtsmomente für Falschvorwürfe beschreiben, so wie Sie dies in diesem Text tun?
Wir bewegen uns da im Grunde in der Kriminologie/Kriminalpsychologie. Hierzu gibt es erschöpfende Fachliteratur, Stichwort Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen – wenn Sie das googlen, finden Sie diverses Material.
Es gibt in der Tat irre viel Literatur zu Rechtspsychologie auch speziell bei sexuellem Kindesmissbrauch.
Auch gibt es zwei aktuell, dicke interdisziplinäre, aber schwerpunktmäßig medizinische Sachbücher zum sexuellen Kindesmissbrauch.
– Egle, Joraschky, Lampe, Seiffge-Krenke, Cierpka (2016): Sexueller
Missbrauch, Misshandlung, Vernachlässigung, 4. Aufl., Schattauer, Stuttgart
– Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen Fegert, Jörg M. /
Hoffmann, Ulrike [Hrsg.] / König, Elisa [Hrsg.] / Niehues, Johanna [Hrsg.] /
Liebhardt, Hubert [Hrsg.]
Empfehlenswert, da eher beruhigend für Betroffene. Es bestätigt, z.B. Euren Satz, dass es extrem unwahrscheinlich ist, einem Kind eine glaubhafte Falschaussage einzuimpfen.
Beide Bücher haben auch kurze Abschnitte zum “Missbrauch mit dem Missbrauch” und erwähnen auch anderswo, die auffällig hohe Anzahl von derartigen Beschuldigungen im Familienrecht.
Man findet dort auch Literatur zur Kindeswohlgefährdung durch derartige Falschbeschuldigungen (ob bewusst oder unbewusst.)
Empfehlenswert finde ich auch, dass Buch
Marchewa, Bernd (Hrsg.) 1996: Weißbuch sexueller Missbrauch, zum Umgang mit dem ungerechtfertigten Vorwurf der sexuellen Misshandlung von Kindern in familiengerichtlichen und strafrechtlichen Verfahren, Holos-Verlag, Bonn
Kommt einem vieles auch heute noch bekannt vor.
Viele Literaturstellen über Zahlen von derartigen Anschuldigungen im Familienrecht
Aussagepsychologie etc.
WAS NICHT MEHR AKTUELL IST:
Lügendetektor-Test ist laut OLG Dresden statthaft In Umgangsverfahren!!!
OLG Dresden, 14.05.2013 – 21 UF 787/12
“Der Antragsteller hat sich freiwillig einer Untersuchung mit einem Polygraphen (Lügendetektor) unterzogen. Das von ihm vorgelegte forensisch-physiopsychologische Gutachten der Dipl.-Psych. K. vom 30.04.2012 kommt im Ergebnis ebenfalls zu einer Verneinung der von der Antragsgegnerin gegen den Antragsteller
erhobenen Vorwürfe. Die Untersuchung mit einem Polygraphen ist im Sorge- und Umgangsrechtsverfahren ein geeignetes Mittel, einen Unschuldigen zu entlasten (vgl. OLG München, FamRZ 1999, 674; OLG Bamberg, NJW 1995, 1684; FAKomm-FamR/Ziegler, § 1671 BGB, Rn. 52). Auch wenn es sich bei dem vorstehend erwähnten Gutachten um ein privates Sachverständigengutachten handelt, ist dieses ein weiteres Indiz für die Unschuld des Antragstellers.”
Das mach ich.
Die Bücher kann sich jeder Interessierte heute über online-dienste zur Fernleihe beschaffen.
Absoluter Hammerbeitrag !!
Mein Sohn 11 Jahre jung soll seine Schwester 7 Jahre jung Sexuell Missbraucht haben, genau in dem geschildertem Schema
Trennung :
Anzeigen z.b Gewaltschutzklage und Entzug des Besuchsrecht.
Nach dem meine Ex aus dem Haus ausgezogen ist kamen die Kinder alle 14 Tage zu mir von Dezember 2014 bis März 2015 Meine Ex hatte einen Freund und mein Sohn kam damit nicht klar, nachdem mein Sohn bei mir eingezogen ist, durfte ich meine Tochter nicht mehr sehen von März 2015 bis April 2016. Erst nach Klage vor Gericht wurde ein Umgangsrecht in Begleitung angeordnet meine Ex wollte dies mit Lügen vor Gericht verhindern nachdem aber meine Tochter dem Richter alles erzählte und sagte, dass die Mutter sagt, das sie nicht zu ihrem Bruder und mir will flippte meine Ex im Gericht aus und schlug mir mit einem Schlüsselbund vor versammelter Mannschaft ( Jugendamt, Anwälte und sogar dem Richter ) ins Gesicht, ich verlor dabei einen Zahn.
Nachdem die Tochter endlich zu mir kam und das einige Monate gut ging aber immer wieder mit kleinen Eskapaden hat sich meine Tochter in Bezug auf Sexuelle Äußerungen sehr auffällig verhalten.
Sie lief immer wieder dem Bruder hinterher und schaute auf seinen, wie sie sagt Pippimann und sagte nachdem der Bruder sich bei mir beschwerte ich liebe doch Pippimänner. Der Bruder beschwerte sich bei seiner Mutter und die Tochter verteidigte ihre Aussage gegenüber der Mutter. Zwei Wochen später kam dann der Vorwurf gegen den Bruder auf, er hätte seinen Pippimann in die Pippifrau der Schwester gesteckt.
Das ist am 26.06.2016 passiert und gegenüber den Beteiligten habe ich genau, das erzählt was Sie in dem Bericht schreiben auch der Verlauf im Beispiel mit dem Feuerwehrmann passt zu dem Verhalten der Mutter.
Ich selber hatte das Gefühl, das die Tochter sagen sollte, ich selber hätte die Tochter angefasst aber die Tochter hat sich das nicht getraut, da wurde alles auf den Bruder abgewälzt. Ich denke hier hat meine Schwiegermutter Stasi IM ihre Finger im Spiel und alles auf den Rücken der Kinder. Wie es weiter geht mit Jugendamt ???? ich habe die Polizei eingeschaltet und hoffe auf eine Neutrale Verfolgung der Sache.
Zusatz :
Bei dem ersten Treffen in Begleitung im April 2016 also 3 monate vor dem eigentlichen Vorfall wurde selbst der Umgangspfleger aus dem Haus der Kindsmutter geworfen und ein heftiger Lügenbrief über den Umgangspfleger verfasst und an den Richter persönlich versendet.
Das Jugendamt ordnet an, mein Sohn soll in Stationäre Therapie in die Kinderklinik Bonn wegen Sexueller Auffälligkeit wenn ich mich wehre will das Jugendamt mir die Vormundschaft nehmen.